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Frage von Manfred Z. •

Frage an Armin Schuster von Manfred Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Warum gibt es in Baden-Württemberg auf Autobahnen, Bundesstrassen und Feldwegen keine Geschwindigkeitsbeschränkungen wie in allen zivilisierten Ländern dieser Welt? Sind die Einwohner Versuchskaninchen für die Automobilindustrie?

Manfred Erich Z.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Z.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 20.08.2017, in der Sie sich zum Thema "Geschwindigkeitsbeschränkungen auf deutschen Autobahnen, Bundesstraßen und Feldwegen" äußern. Gerne werde ich Ihnen im Folgenden antworten.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, gilt in Deutschland nach §3 Abs. 3 StVO für alle Kraftfahrzeuge als zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h. Dies trifft auch in den meisten Ländern Europas zu. Außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Deutschland 100km/h. Auf Bundesautobahnen gilt wiederum eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbegrenzungen können jedoch durch Anordnungen - auch in Baden-Württemberg - herabgesetzt werden. Dies ist nach §45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dann möglich, wenn durch besondere lokale Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Bei Ortsdurchfahrten ist festgelegt, dass Tempobeschränkungen in Bezug auf die Verkehrssicherheit nur dann angeordnet werden können, wenn beispielsweise bestimmte Straßenabschnitte von einer besonders hohen Unfalldichte betroffen sind oder einen Schulweg kreuzen. Pauschale Beschränkungen sind laut der StVO nicht möglich.

Auf der Homepage des Ministeriums für Verkehr in Baden-Württemberg finden Sie zwei Karten, die sowohl die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Bundesstraßen als auch auf Autobahnen darstellen. Dies könnte für Sie möglicherweise interessant sein.

https://vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/Illustrationen__Grafiken_Karten_/Tempolimits_innerorts_Bundesstrassen_Juni_2015.pdf

https://vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/Illustrationen__Grafiken_Karten_/Tempolimits_Autobahnen_20120309.pdf

Zusätzlich kann geprüft werden, ob ein Tempolimit aus Lärmschutzgründen angeordnet werden darf. Die Lärmschutz-Richtlinien-Straßenverkehr 2007 sind hier eine wichtige Stütze. Maßnahmen können hier beispielsweise in Erwägung gezogen werden, wenn die Lärmwerte tagsüber 70 dB(A) bzw. 60 dB(A) in der Nacht überschreiten.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster MdB