Frage an Armin Schuster von Susanne B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schuster,
gegenüber den Deutschen Wirtschafts-Nachrichten haben Sie gerade ein Vollzugsdefizit bei Abschiebungen beklagt. Auch andere Politiker scheinen sich langsam zu trauen, dementsprechend den Mund aufzumachen. Um das Vollzugsdefizit aufzuholen gehören allerdings alle für eine Lösung relevanten Fakten auf den Tisch, insbesondere der Aktionismus von sehr gut vernetzten Abschiebungsgegnern, die wesentlich zur Blockade rechtmäßig festgestellter Abschiebungen beitragen – siehe hierzu etwa www.rote-hilfe.de/antira oder http://nolageros.blogsport.eu. Wie müssen Ihrer Ansicht nach die weiteren Schritte zur Lösung des Vollzugsdefizits konkret aussehen?
Mit freundlichen Grüßen und Dank im Voraus für Ihre Antwort
Susanne Baumstark
Sehr geehrte Frau Baumstark,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.07.2016. Sie beziehen sich auf meine Äußerungen zum Abschiebungsdefizit von derzeit über 200.000 Ausreisepflichtigen und erkundigen sich nach politischen Lösungsvorschlägen, um dieses Vollzugsdefizit abzubauen.
Viele Ausreisepflichtige erhalten eine Duldung für den Aufenthalt in Deutschland aus verschiedensten Gründen, darunter fehlende Reisedokumente, medizinische Gründe oder die fehlende Rücknahmebereitschaft der Herkunftsstaaten. Die schwarz-rote Koalition hat in dieser Wahlperiode mit Gesetzänderungen wie den Asylpaketen I und II reagiert und einige Abschiebungshindernisse und Duldungstatbestände abgebaut.
Dazu gehört, dass Abschiebungen nun nicht mehr angekündigt werden und ein Abschiebegewahrsam eingeführt wurde, falls Gefahr besteht, dass die betreffende Person sich entziehen könnte. Abschiebungen dürfen nun auch durchgeführt werden, wenn im Herkunftsstaat keine gleichwertige medizinische Versorgung gewährleistet ist. Zuvor konnte dies als Hindernis gelten. Zudem wurden die Anforderungen an ärztliche Atteste erhöht, nur noch akute Erkrankungen können nun zum Aufschub führen.
Wir haben Wiedereinreisesperren für mehrfach abgelehnte Asylbewerber eingeführt und die Ausweisung straffällig gewordener Asylbewerber erleichtert, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, auch zur Bewährung, verurteilt wurden. Die Westbalkanstaaten wurden in die Liste der Sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen. Dies hat nicht nur die Asylverfahren für diese Zuwanderergruppe beschleunigt, sondern auch dazu geführt, dass die Asylbewerberzahlen aus diesen Staaten erheblich zurückgegangen sind. Der Bundesinnenminister hat sich im Frühjahr bei Reisen nach Marokko, Tunesien und Algerien erfolgreich für Vereinbarungen eingesetzt, nach denen die Maghrebstaaten sich bereit erklärt haben ihre Staatsbürger künftig bereitwilliger wieder aufzunehmen.
Wenn es nach der Union ginge, wären auch die Maghrebstaaten längst zu Sicheren Herkunftsstaaten erklärt worden, wodurch ein deutlicher Rückgang solcher zumeist aussichtsloser Asylanträge zu erwarten wäre. Wichtig wäre dies auch deshalb, weil die Zahl straffälliger Ausländer ansteigt, wovon ein beachtlicher Teil aus den Maghrebstaaten stammt. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass die Regelung umgesetzt wird, obgleich sie derzeit im Bundesrat durch Bündnis 90/Die Grünen blockiert wird.
Diese Forderung haben die Unions-Innenminister in ihrer "Berliner Erklärung" vom 19. August 2016 bekräftigt und weitere Forderungen aufgestellt, wie etwa die Standards für die Bestimmung der Reisefähigkeit ausreisepflichtiger Personen zu verbessern und Integrationsverweigerung bis hin zur Ausweisung ahnden zu können. Darüber hinaus setzt sich die Union dafür ein, die Hürden für die Ausweisung straffälliger Asylbewerber noch weiter abzusenken. Wir werden weiter hart daran arbeiten, möglichst viele Verbesserungen noch in dieser Wahlperiode umzusetzen.
Da für die Durchführung von Abschiebungen in erster Linie die Bundesländer zuständig sind, die ihre Aufgabe bekanntermaßen lange vernachlässigt haben, werden wir auf verstärkte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern setzen. Der Bund kann die Länder bei Abschiebungen unterstützen. Ich persönlich halte den Gedanken nicht für völlig abwegig, die Zuständigkeit für Abschiebungen zentral dem Bund zuzuordnen, um zu bundesweit einheitlichen Verfahren zu kommen. Diese Überlegung wird in der laufenden Wahlperiode aber sicher nicht mehr durchzusetzen sein.
Die "Berliner Erklärung" können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/160819_bimk_berlinererklaerung.pdf?file=1 .
Lassen Sie mich abschließend feststellen, dass ich Initiativen wie die von Ihnen angesprochene durch den Rote Hilfe e.V. entschieden ablehne, da sie durch Aufrufe wie "bedingungsloses Bleiberecht für alle" und entsprechende Aktionen zu Asylmissbrauch beitragen und offenen Rechtsbruch, z.B. durch den Aufruf zur Ausreiseverweigerung, unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster MdB