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Armin Schuster
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Frage von Markus O. •

Frage an Armin Schuster von Markus O. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Schuster,

wieder einmal führt Ihr Abstimmungsverhalten meinerseits zu verwundertem Kopfschütteln. Sie haben dieses Jahr gleich zweimal gegen zwei Anträge gestimmt, die in der Bevölkerung eine deutlich Mehrheit gefunden hätten: Am 25.2 waren Sie gegen ein Glyphosat-Verbot in Deutschland, am 28.4 haben Sie gegen ein Fracking-Verbot gestimmt.

Meine Frage an Sie lautet:

Warum sind Sie für eine Zulassung von Glyphosat? 75% der Bevölkerung befürworten ein solches Verbot. Wieso haben Sie nicht für das ausnahmslose Frackingverbot gestimmt? Das Gesetz, das Ihre Regierungskoalition zu diesem Thema eingebracht hat, ist äußerst dürftig und lässt Ausnahmen und Schlupflöcher zu. Auch hier ist eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung für ein totales Verbot dieser Technologie. Im übrigen nehme ich an, dass Sie ebenfalls dagegen wären, wenn in der Nähe Ihres Wohnortes gefrackt würde. Vielleicht sollten Sie sich daran erinnern, dass Sie als gewählter Vertreter für die Bevölkerung im Bundestag sitzen und nicht ausschließlich für die Interessen der Wirtschaft.

In Vorfreude auf eine klare und erhellende Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Markus Opitz

P.S. Sie haben in einer früheren Antwort darauf hingewiesen, dass Sie entgegen dem Fraktionszwang gestimmt haben. Stimmt. Sie haben sich bei der Frage zur Kennzeichnung von Gen-Honig enthalten.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Opitz,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 29. April zum Thema Fracking und Glyphosat.

Die von der Opposition zur Abstimmung gestellten Gesetzentwürfe zum Verbot von Fracking habe ich abgelehnt, da die Entwürfe aus meiner Sicht nicht den umfassenden Überlegungen Rechnung getragen haben, die wir als CDU/CSU-Fraktion im Gesetzgebungsverfahren vertreten haben. Die Politik muss den gesetzlichen Rahmen für die Erdgasförderung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen offen halten. Speziell der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn darf nicht durch ein komplettes Verbot der Frackingtechnologie verhindert werden. Auch die seit Jahrzehnten praktizierte konventionelle Erdgasförderung in Deutschland muss weiterhin ermöglicht werden. Diese Punkte wären mit den vorliegenden Entwürfen der Opposition nicht möglich gewesen.

Ich kann Ihnen versichern, dass für mich und meine Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Schutz der Gesundheit der Menschen und des Trinkwassers oberste Priorität genießt. Deshalb haben wir im Gesetzgebungsverfahren zur Frackingtechnologie weitere verschärfende Regelungen wie die Einrichtung von Schutzgebieten in der Nähe von Trinkwasserbrunnen vereinbart. Wir hoffen, dass es bald zu einer Zustimmung der SPD-Fraktion zum vorliegenden, durch unsere Fraktion verschärften Gesetzentwurf kommt, damit umfassende Rechtssicherheit geschaffen werden kann.

Auch das Thema der Glyphosat-Neuzulassung beschäftigt uns schon länger. Wir von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion treten dabei für ein fakten- und wissenschaftsbasiertes Verfahren ein. Für ein Verbot von Glyphosat gibt es auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse keinen sachlichen Grund. Für die fachliche und wissenschaftliche Abschätzung eines tatsächlichen Risikos bei der Anwendung und Aufnahme eines Stoffes ist in Deutschland das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zuständig. Das BfR kommt bei der turnusmäßigen Neubewertung von Glyphosat zu dem Schluss, dass bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Dabei wurden rund 1000 Studien und Veröffentlichungen in die Bewertung einbezogen. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und auch für mich gibt es keinen Grund an der Expertise des BfR zu zweifeln. Denn mit seiner Einschätzung befindet sich das BfR im Einklang mit anderen nationalen und internationalen Bewertungsbehörden. So teilen die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA), das Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR) der WHO, die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), aber auch alle Zulassungsbehörden in den Mitgliedstaaten der EU sowie beispielsweise in Australien, den USA und Brasilien die Bewertung des BfR.

Ich kann Ihnen versichern, dass meine Kolleginnen und Kollegen und ich keine Entscheidung leichtfertig treffen, sondern nach einem intensiven Abwägungs- und Meinungsbildungsprozess zu einer Entscheidung gelangen. Einen Fraktionszwang gibt es auch weiterhin nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Armin Schuster MdB