Frage an Armin Schuster von Markus O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schuster,
in dieser Woche wird der Bundestag die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschließen. Sie haben sich bei Ihren Antworten hier auf abgeordnetenwatch stets als Befürworter gezeigt, wobei Sie entweder die (verfassungs-)rechtlichen Gegenargumente als nicht relevant gesehen haben, anders bewertet oder auf andere Aspekte der Fragestellung eingegangen sind.
So sicher wie Ihre Regierungskoalition diese Überwachungsmaßnahme beschließen wird, so sicher wird dagegen geklagt werden.
Meine Frage an Sie lautet:
Wenn das Bundesverfassungsgericht und/oder der Europäische Gerichtshof erneut zu der Feststellung gelangen, dass eine solche Überwachung unzulässig, verfassung-und grundrechtswidrig ist: werden Sie wieder daran festhalten? Welche politischen und persönlichen Schritte werden Sie in einem solche Falle einleiten? Sie dürften sich dessen bewusst sein, dass eine solche gerichtliche Entscheidung durchaus möglich ist. Angesichts der vielen Einwände, die Ihre Fraktion, bzw. Koalition jedoch ignoriert (etwa: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-10/vorratsdatenspeicherung-bundestag-abstimmung-bedenken ), stellt sich mir diese Frage, wie Sie damit umgehen werden. Immerhin werden Sie entgegen der mehrheitlichen Meinung der Bevölkerung gegenüber der VDS entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Opitz
Sehr geehrter Herr Opitz,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zur Vorratsdatenspeicherung. Erfreulicherweise wurde gemäß unserer Fraktionsvereinbarung mit der SPD im Koalitionsvertrag das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten am 16. Oktober mit Stimmenmehrheit vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Gesetzentwurf ist ausgewogen und trägt den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs an eine gesetzliche Regelung Rechnung, um gleichzeitig die derzeitigen Unzulänglichkeiten bei der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr aufgrund der fehlenden Vorratsdatenspeicherung zu beheben.
Im Übrigen hat sich meine Argumentation gegenüber unserem bisherigen ausführlichen Mailverkehr zu diesen Thema nicht geändert. Konkret zu Ihrer Frage zu einem eventuell erneuten Urteil des Bundesverfassungsgerichts wiederhole ich: "Im Übrigen ist der Gesetzgeber dazu verpflichtet, den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Dem kommt die schwarz-rote Koalition nach und das werden wir auch bei künftigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts so halten." (siehe Antw. vom 03.07.2015).
Daher betrachte ich Ihre Anfrage hiermit als beantwortet und verweise auf meine Antworten vom 18.02., 29.04. und 03.07.2015 auf abgeordentenwatch.de sowie auf weitere Schreiben an Ihre direkte E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster MdB