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Armin Schuster
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Frage von hans kiermayer d. •

Frage an Armin Schuster von hans kiermayer d. bezüglich Jugend

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/GE_Bund_AsylVerfBeschleunigung.pdf

Sehr geehrter Herr Schuster!

Ich lese immer wieder die Pressemitteilung vom Bundesfachverband UMF, dass laut eines Parteientwurfes (SPD, CDU) Tausenden von jungen Flüchtlingen Schulbesuch und Ausbildung verboten werden sollen, wenn sie nicht aus den Ländern geflohen sind, die unsere Abgeordneten als "sicher" eingestuft haben.
Unsere Asylvorstellung geht von individuellen Fluchtursachen aus, nicht von geologischen, ethnischen oder "gewollten" Ursache.
Ich möchte Sie öffentlich fragen: "Stimmen Sie einer Vorlage im Parlament zu, die Kinder von der Erziehung, Beschäftigung und vom Verkehr mit deutschen Kindern ausschließt, weil sie aus dem falschen Land mit ihren Eltern geflohen sind"? Ich bitte Sie um eine öffentliche Stellungnahme.

Dr. H. Kiermayer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Kiermayer,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, das ich letztes Jahr im Deutschen Bundestag mit verabschiedet habe. Lassen Sie mich zunächst darauf eingehen, wie die Einstufung von sicheren Herkunftsstaaten geregelt ist.

Unser Grundgesetz sowie die internationalen Regelungen zur Genfer Flüchtlingskonvention und zum subsidiären Schutz unterscheiden klar, aus welchen Gründen in Deutschland Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz gewährt wird und wann nicht. Wenn aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage in einem Land sichergestellt ist, dass Menschen dort weder politisch verfolgt noch unmenschlich bestraft oder behandelt werden und allgemeine Rechts- und Verwaltungsvorschriften jedem Bürger zugänglich sind, dann können wir davon ausgehen, dass Staatsbürger in diesen Ländern sicher sind.

Artikel 16 a des Grundgesetzes erlaubt dem Bundestag zusammen mit dem Bundesrat gesetzlich festzulegen, welche Länder als sichere Herkunftsstaaten gelten können. Die parlamentarischen Hürden für diese Gesetzgebung sind durch die Länderbeteiligung hoch. 2014 wurden Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft, mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vergangenes Jahr noch Kosovo, Albanien und Montenegro und damit insgesamt alle Westbalkanstaaten. Aus diesen Ländern kamen viele Wirtschaftsmigranten nach Deutschland, die sich zu Unrecht auf das Asylrecht berufen haben. Noch 2015 kamen etwa die Hälfte aller Erstantragsteller vom Westbalkan. Alle Westbalkanstaaten sind mittlerweile auf dem Weg in die EU und haben eine Beitrittsperspektive. Es ist daher nicht überraschend, dass die Anerkennungsquote der Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern verschwindend gering war. Dennoch hat jeder Asylbewerber auch im beschleunigten Verfahren, das für sichere Herkunftsstaaten angewendet werden darf, weiter die Möglichkeit individuelle Fluchtgründe glaubhaft zu machen. Es war überaus wichtig, dass diese Asylverfahren nun deutlich schneller abgeschlossen werden können. Das gleiche gilt für Tunesien, Marokko und Albanien, die in Kürze zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden sollen. In Syrien herrscht eine humanitäre Katastrophe ungeahnten Ausmaßen, 6 Millionen Menschen sind in der Region auf der Flucht. Es ist unfair den wirklich Schutzbedürftigen gegenüber, wenn Ressourcen und Verwaltungskapazität über lange Zeit für von vornherein aussichtslose Asylverfahren gebunden werden.

Was Ihre Frage nach der Integration von Kindern aus sicheren Herkunftsstaaten angeht, so ist mir der Bezug zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz nicht ganz klar. Da Bildung in Deutschland Ländersache ist, entscheidet jedes Bundesland eigenständig, wie es den Schulbesuch von Flüchtlingskindern konzipiert, einige Bundesländer starten damit früher als andere. Der Bund hat darauf keinen Einfluss. Vielleicht bezieht sich Ihre Frage aber auch auf die berufsbezogene Sprachförderung, die für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten ausgeschlossen ist. Das gleiche gilt für Integrationsleistungen und Arbeitsmarktzugang. Diese Regelungen sind gerechtfertigt, da der Abschluss der Asylverfahren von Bewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten in der Regel nur noch wenige Monate dauert und weiter beschleunigt werden soll. Integration ist nur sinnvoll, wenn Asylbewerber auch Aussicht haben für längere Zeit in Deutschland zu bleiben. Deshalb haben wir gleichzeitig für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive bereits vor Anerkennung des Asylstatus den Zugang zu Integrations- und Sprachkursen verbessert, das Leiharbeitsverbot abgeschafft und dafür gesorgt, dass sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge besser mit der Bundesagentur für Arbeit vernetzt, um Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive schneller Arbeit zu bringen. Mit dem Gesetzentwurf zur Verteilung und Versorgung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher haben wir dafür gesorgt, dass die Kinder besser auf die Bundesländer verteilt werden können und der Bund sich mit 350 Millionen Euro an ihrer Versorgung beteiligt.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster MdB

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