Frage an Armin Schuster von Caroline Sophie J. bezüglich Umwelt
Guten Tag Herr Schuster,
derzeit läuft eine Change-Kampagne, der die Nutzung von Fracking verbieten soll.
Soweit ich informiert bin, liegt von Ihnen kein Standpunkt zu diesem Thema öffentlich vor.
Meine Frage als Müllheimer Bürgerin:
Haben Sie sich mit möglichen Langzeitfolgen von Fracking auseinandergesetzt, und wie werden Sie in der Folge abstimmen?
Herzlichen Gruß,
Caroline S. Josuttis
Sehr geehrte Frau Josuttis,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 1. Juli 2015 zum Thema Fracking. Sehr gerne möchte ich Ihnen meinen Standpunkt zum Thema darlegen.
Für mich ist klar, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Diese Position ist auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD eindeutig verankert und am 1. April diesen Jahres auch von der Bundesregierung mit einem Regelungs- und Maßnahmenpaket hinterlegt worden. Dieses Paket beleuchtet die unterschiedlichsten Faktoren der Fracking-Technologie und hat zur Folge, dass die Anforderungen für Fracking in Deutschland massiv verschärft wurden. Darüber hinaus haben wir von der CDU/CSU-Fraktion weitere Maßnahmen erarbeitet, die wir nun nach der Sommerpause mit der SPD besprechen werden, um die getroffenen Regelungen noch weiter zu verschärfen.
So sollen nun auch Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmitteln gewonnen wird, ebenfalls in die Ausschlussgebiete für Fracking einbezogen werden. Mit einer zusätzlichen Regelung wollen wir darüber hinaus erreichen, dass Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser über die Raumordnung durch die Länder als Ausschlussgebiete gesichert werden können.
Auch soll der Bestandsschutz für die bestehenden Genehmigungen zur Verpressung von Lagerstättenwasser eingeschränkt werden, um zu erreichen, dass die Verpressung aufgrund bestehender Genehmigungen schneller beendet wird. Außerdem fordern wir, dass immer die beste zum Zeitpunkt verfügbare Technik bei der Verpressung von Lagerstättenwasser eingesetzt werden soll. Weiterhin soll die Bergschadenshaftung nochmals ausgeweitet werden – nun auch auf Schäden durch Erderschütterungen. Zudem wollen wir von der Fraktion die bisherige Unterscheidung zwischen Fracking zur Erdgas- oder Erdölförderung aufheben. Es sollen jeweils die gleichen strengen Anforderungen gelten.
Mit diesen Regelungen stellen wir sicher, dass Umwelt, Mensch und Wasser umfangreich und kompromisslos geschützt sind. Gleichzeitig können wir weiterhin ruhigen Gewissens die konventionelle Fracking-Technologie zur Gasförderung für unser Land nutzen. Sie ist ein bereits seit Anfang der 1960er Jahre bewährtes Verfahren und steht derzeit für rund ein Drittel der heimischen Erdgasförderung.
Auch die unkonventionelle Erdgasgewinnung kann einen erheblichen Beitrag für den Umbau der Energieversorgung leisten, denn wir brauchen Gaskraftwerke als Sicherheitsreserve für die schwankende Stromerzeugung aus Wind und Sonne. Mit einem geschätzten Vorkommen von bis zu 2.300 Milliarden Kubikmetern liegen die Schiefergasreserven in Deutschland deutlich über den konventionellen Reserven (ca. 150 Milliarden Kubikmeter). Laut der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe könnte Schiefergas den derzeitigen jährlichen Gasverbrauch Deutschlands für 13 Jahre decken. Gerade die Abhängigkeit von russischem Erdgas zeigt, dass Deutschland alles tun muss, um neue einheimische Energiequellen zu erschließen – natürlich nur unter strengsten Umweltschutzvorkehrungen, die weltweit ihresgleichen suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster