Frage an Armin Schuster von Markus O. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schuster,
Ihre Regierung wird voraussichtlich die Vorratsdatenspeicherung einführen. Dabei sollen die Verbindungsdaten aller Bürger und Bürgerinnen 10 Wochen gespeichert werden. Für Abgeordnete gilt dies aber laut einem aktuellen Bericht der ZEIT nicht. Verbindungsdaten von Abgeordneten sollen lediglich 7 Tage gespeichert werden
Meine Frage lautet: Warum machen Sie da einen Unterschied? Sind Abgeordnete etwa keine Bürger? Oder warum genehmigen Sie sich da eine besondere Behandlung? Vorratsdatenspeicherung ist doch Ihrer Aussage nach nichts Verwerfliches, sondern dient angeblich der inneren Sicherheit. Und natürlich bei der Bekämpfung von Kinderpornografie. Aber das betrifft ja die Abgeordneten nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Opitz
Sehr geehrter Herr Opitz,
vielen Dank für Ihre Frage zur Datenspeicherung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages vom 21.06.2015. Lassen Sie mich zunächst klarstellen, dass sich ihre Frage auf die freiwillige Datensicherung durch die Bundestagsverwaltung bezieht und mit der geplanten gesetzlichen Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten nichts zu tun hat. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts unterliegen die Verbindungsdaten von Bundestagsabgeordneten wegen ihrer Eigenschaft als Berufsgeheimnisträger sowieso einem Verwertungsverbot. Das haben nicht die Bundestagsabgeordneten sondern die Verfassungshüter so entschieden.
Über die Datensicherung im Deutschen Bundestag entscheidet im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung die sogenannte IuK-Kommission (Kommission des Ältestenrats für den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechniken und -medien). Derzeit werden die Daten von Abgeordneten - so auch meine - für drei Monate gespeichert, auf eigenen Wunsch kann auch ein kürzerer Zeitraum gewählt werden. Zu den gespeicherten Daten gehören nicht nur Verbindungsdaten sondern auch Inhalte von E-Mails und anderen Dokumenten, sie ist also viel weitreichender als die geplante Vorratsdatenspeicherung. Die IuK-Kommission strebt nun eine einheitliche Regelung für alle Abgeordneten an. Ich selbst bin mit der derzeitigen freiwilligen Dreimonatsregelung einverstanden.
Das Bundesverfassungsgericht hat für eine Regelung der Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich eine Ausnahme für Berufsgeheimnisträger gefordert. Dazu gehören die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ebenso wie Geistliche, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Psychotherapeuten. Der vom Bundesverfassungsgericht geforderte "besondere Vertrauensschutz" verlangt, dass Verbindungsdaten dieser Berufsgruppen nicht verwertet werden dürfen, obwohl sich natürlich auch in diesen Berufsgruppen Straftäter finden können. Der "Vertrauensschutz" wird vom Bundesverfassungsgericht als so wichtig erachtet, dass diese Daten nicht zur Strafverfolgung genutzt werden dürfen. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die Vorratsdatenspeicherung nur eines der möglichen Ermittlungsinstrumente in der Strafverfolgung ist, wenn auch ein wichtiges.
Festzuhalten bleibt, dass die Debatte um die freiwillige Datensicherung der Abgeordneten durch die Bundestagsverwaltung völlig unabhängig von der gesetzlichen Vorratsdatenspeicherung geführt wird und nichts mit einer "Sonderregelung" für Abgeordnete zu tun hat, denn sie geht - egal wie lang die von der IuK-Kommission festgesetzte Speicherdauer letztendlich sein wird - immer über das gesetzlich Geforderte hinaus.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster MdB