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Frage von Christoph S. •

Frage an Armin Schuster von Christoph S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schuster,

vielen Dank für die ausführliche Beschreibung des geplanten Vorratsdatenspeicherungsgesetzes in der Antwort am 29.04., leider sind meiner Ansicht nach weite Teile der Frage unbeantwortet geblieben.

Das Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" sieht präventive Eingriffe in die Vertraulichkeit personenbezogener Daten nur dann vor, wenn Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragendes Rechtsgut bestehen. Damit soll offensichtlich einer Politik des Generalverdachts und der anlasslosen Überwachung vorgebeugt werden.

Die Grundrechte stellen ein institutionalisiertes Misstrauen der Bürger gegen einen unvernünftigen Staat dar, die VDS hingegen institutionalisiertes Misstrauen des Staates gegen seine Bürger.

Da sie jedoch der Meinung sind, dass die Abschaffung dieses Grundrechtes verhältnismäßig ist würde mich interessieren, ob dieser Ansicht irgendeine unabhängige und fundierte Publikation zugrunde liegt
.
Zudem möchte ich sie in aller Höflichkeit darauf hinweisen, dass sie sich in einem Dienstverhältnis befinden. Und zwar nicht ihrer Partei, sondern dem deutschen Volk gegenüber. Wie verträgt sich diese Tatsache mit der deutlichen Ablehnung der VDS durch ihren Dienstherren?

Vielen Dank und viele Grüße,

Christoph Schulthess

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schulthess,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Vorratsdatenspeicherung vom 18.06.2015. Bei der Bundestagswahl 2013 wurde die CDU/CSU-Fraktion mit 311 Mandaten mit großem Abstand zur stärksten Fraktion und erneut in Regierungsverantwortung gewählt. Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 haben wir eine verbindliche Regelung der Mindestspeicherfristen als Ziel formuliert und diese folgerichtig im Koalitionsvertrag mit der SPD vereinbart. Unsere Wähler verlassen sich darauf, dass wir unseren Worten nun Taten folgen lassen.

Besonders die Schilderungen von BKA-Ermittlern im Deliktsfeld Kinderpornografie im Edathy-Untersuchungsausschuss haben mich darin bestärkt, dass die Regelung zügig wieder eingeführt werden muss. Denn in der Ermittlungspraxis fehlt sie täglich. Weitere Informationen bietet das BKA unter folgendem Link: http://www.bka.de/nn_233982/DE/ThemenABisZ/Mindestspeicherfristen/mindestspeicherfristen__node.html?__nnn=true#doc233988bodyText8 . Nachzulesen sind hier unter anderem in einer Datenerhebung des BKA zwischen März 2010 und April 2011 die negativen Auswirkungen des Wegfalls der Mindestspeicherfristen für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. Empfehlenswert ist auch, sich mit der Arbeit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität näher zu beschäftigen, denn in diesem Ermittlungsfeld ist die Auswertung digitaler Spuren naturgemäß besonders maßgeblich für den Ermittlungserfolg. Ich befürworte eine Evaluation der gesetzlichen Regelung nach einer angemessenen Zeitspanne um die Ergebnisse der Wiedereinführung quantitativ auswerten zu können.

Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken teile ich indes nicht, denn sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof haben die Vorratsdatenspeicherung unter den engen Maßgaben für zulässig erklärt, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung gesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster MdB