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Frage von Markus O. •

Frage an Armin Schuster von Markus O. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schuster,
aktuelle Recherchen von Süddeutscher Zeitung, dem NDR und dem WDR zeigen, dass im Zuge der NSA-Affäre kein “No-Spy-Abkommen“ zwischen den USA und Deutschland vereinbart, geschweige denn geplant wurde.
Dennoch verkündete der damalige Kanzleramtsminister Pofalla am 12.8.13, dass die USA ein solches Abkommen angeboten haben. Auch Herr Friedrich und Herr Seibert betonten den baldigen und definitiven Abschluss eines solchen Abkommens. Die Recherchen belegen allerdings eindeutig, dass die deutsche Regierung zu diesem Zeitpunkt bereits wusste, dass dies nicht der Fall sein wird.
Angesichts der neuesten Erkenntnisse in der NSA-Affäre frage ich Sie, wie Sie zu der offensichtlichen Täuschung durch die Bundesregierung stehen. Der Verdacht liegt nahe, dass das Kanzleramt (und damit Frau Merkel), sowie mehrere Bundesminister (u.a de Maiziere) das Parlament und die Öffentlichkeit trotz besseren Wissens mit falschen Tatsachen unterrichtet haben. Gerade Ihnen als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums sollte eine lückenlose Aufklärung doch wichtig sein. Wie sollte diese Ihrer Meinung nach aussehen? Sind Sie für eine Offenlegung der sog. Selektoren innerhalb des Parlamentarischen Kontrollgremiums oder unterstützen Sie die Argumentation der Bundesregierung, dies erst mit den USA abklären zu müssen?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Opitz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Opitz,

die von Ihnen angesprochenen Vorwürfe gegen die Bundesregierung in der Nachrichtendienst-Debatte sind mir bekannt. Hierzu hat Bundeskanzlerin Angela Merkel klargestellt, dass die Bundesregierung die Öffentlichkeit nicht bewusst getäuscht habe. Jeder habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Aussage des BND-Präsidenten Gerhard Schindler in einer öffentlichen Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses am 21. Mai 2015 hinweisen. Nach seinem Verständnis habe die US-Seite Deutschland in Verhandlungen ein so genanntes „No-Spy-Abkommen“ angeboten. Für mich gibt es keinen Grund, diesen Aussagen der Bundeskanzlerin und des BND-Präsidenten zu misstrauen. An abenteuerlichen Spekulationen möchte ich mich nicht beteiligen.

Was die fehlerhaften Suchbegriffe der NSA im Rahmen der Kooperation mit dem BND angeht, haben Sie Recht: Als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums liegt mir in der Tat viel an einer rückhaltlosen Aufklärung. Diese Aufklärung sollte sachlich durchgeführt werden. Erst dann können wir zur Bewertung der Ergebnisse übergehen und schließlich Konsequenzen ziehen – nicht umgekehrt. Einen Verfall in Hysterie halte ich hingegen für höchst gefährlich. Die Empörungswelle von Grünen, Linken und von Teilen der SPD hat leider den Ruf und die Handlungsfähigkeit des BND schon so sehr beschädigt, dass man von einem Sicherheitsrisiko sprechen muss. Bereits jetzt habe ich Grund zu befürchten, dass der BND wegen der Einschränkung der Zusammenarbeit mit der NSA künftig von relevanten Informationen befreundeter Dienste abgeschnitten werden könnte. Besonders angesichts der 3600 Terrorgefährder in Europa wird aber gleichzeitig deutlich, wie unverzichtbar diese Informationen für unsere Sicherheit sind.

In dieser künstlich aufgeblasenen Debatte fordern selbst ernannte „Aufklärer“ die Freigabe der NSA-Selektoren. Dies ist nicht zielführend, sondern Boulevard-Parlamentarismus. Wenn wir die Amerikaner dazu bewegen wollen, uns die Hintergründe der Selektoren zu erklären, müssen wir ihnen ein vertrauenswürdiges Verfahren anbieten. Denn es geht hier um hoch sensible Informationen, die unsere Regierung übrigens auch nicht einfach freigeben würde. Als Lösung finde ich daher die Idee eines Ermittlungsbeauftragten richtig. So könnten wir Geheimhaltung wahren, konsequent Schwachstellen aufklären und trotzdem politisch bewerten. Dass es zu Fehlern gekommen ist, hat der BND bereits zugegeben. Allerdings entsprechen nur weniger als 1% der Suchbegriffe, die wir bereits gesperrt haben, potenziell nicht unserem Abkommen mit den USA. Den genauen Umfang könnte ein Beauftragter analysieren. Der sicherheitspolitische und diplomatische Schaden einer Offenlegung gegen den Willen der USA wäre dagegen immens.

Mit freundlichen Grüßen

Armin Schuster, MdB