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Armin Schuster
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Frage von Markus O. •

Frage an Armin Schuster von Markus O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schuster,

aus einer aktuellen Studie von Transparency International kann man entnehmen, dass Deutschland bei einer Kontrolle von Lobbyisten auf dem 16. Platz von insgesamt 22 EU-Ländern landet.
In der Vergangenheit hat sich insbesondere Ihre Partei, bzw. Ihre Fraktion gegen jegliche Vorschläge, die mehr Transparenz und Regelungen gegenüber Lobbyisten forderten, verweigert. Stattdessen wurde stets auf die bestehenden Regelungen verwiesen, die sich allerdings als ungegenügend erweisen. Ein bekanntes, weil trauriges Beispiel ist wohl die Haltung der Union gegenüber der UN-Konvention zur Korruption. Weitere Beispiele sind Herr Pofalla oder Herr v. Klaeden, die ihn ähnlicher Weise sicherlich auch in anderen Parteien zu finden sind. Auch Lobbyisten wie Peter Spary erwecken den Eindruck, dass Deutschland ein "Paradies für Lobbyisten" zu sein scheint, nicht zuletzt durch ein fehlendes Lobbyregister und ein laxer Umgang mit Hausausweisen.
Meine Frage lautet daher: Sehen Sie Handlungsbedarf angesichts der fatalen Platzierung Deutschlands in dieser Studie, bzw. des daraus hervorgehenden Zustands der Lobbyismus-Kontrolle in Deutschland? Sollte nicht gerade eine repräsentative Demokratie Transparenz zeigen, wenn es um politische Einflussnahme durch unterschiedliche Interessensvertreter geht?

Was planen Sie, bzw. Ihre Fraktion angesichts der erwiesenen Umstände zu tun?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Opitz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Optitz,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Verhältnis von Vertretern von Politik und Interessengruppen. Wir prüfen die bestehenden Regelungen fortlaufend auf möglichen Änderungsbedarf. In dieser Woche haben wir in zweiter und dritter Lesung das "Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre" beraten und beschlossen. Damit wird für ausscheidende Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre eine Karenzzeit eingeführt, wenn sie bis zu 18 Monaten nach ihrem Amtsverhältnis eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen und Interessenskonflikte zu befürchten sind. Die Entscheidung darüber wird durch die Bundesregierung auf Empfehlung eines beratenden Gremiums gefällt. Dies verhindert, dass durch den Anschein einer voreingenommenen Amtsführung im Hinblick auf spätere Karriereaussichten oder durch die private Verwertung von Amtswissen nach Beendigung des Amtsverhältnisses das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung beeinträchtigt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Armin Schuster MdB

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