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Armin Schuster
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Frage von Kevin B. •

Frage an Armin Schuster von Kevin B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Schuster,

im vergangenen Jahr haben Sie dem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50€ zugestimmt.
Mit dem Mindestlohn einher gehen umfassende Dokumentationspflichten, die insbesondere die Landwirtschaft beim Einsatz von Saisonarbeitskräften vor schier unlösbare Herausforderungen stellt. Der BLHV bezeichnet die ausufernden Anforderungen als "in der Praxis nicht umsetzbar". Insbesondere die Arbeitszeitregelungen von Saisonarbeitskräften (8 Std am Tag/ 48 Std die Woche) sind absolut realitätsfern. Eine effiziente Arbeit ist so in der Praxis nicht mehr möglich, da sich Wetter, Natur oder auch die Auftragslage nicht an Arbeitszeitregelungen halten und so in Zukunft viele schnellverderbliche Erzeugnisse, wie Obst und Gemüse auf dem Feld verderben müssen. Es ist auch nicht im Sinne der Saisonarbeitskräfte, die nicht zur Freizeit nach Deutschland kommen, sondern ausschließlich mit dem Willen in kurzer Zeit möglichst viel zu erwirtschaften. Ihr Wahlkreis ist von den Regelungen als Obst-, Gemüse- und Weinbaugebiet besonders betroffen. Unsere Produkte werden auch weiterhin im Supermarkt mit Produkten aus aller Welt konkurrieren. Die Preissituation wird sich deshalb kaum verbessern. Verbunden mit dem Mindestlohn und Dokumentationspflichten wird dies viele Betriebe im Markgräflerland an die Grenze der Rentabilität treiben. Schwache Familienbetriebe werden zuerst aufgeben müssen. Deshalb die Frage: Ist zumindest mit einer Entbürokratisierung des Mindestlohns zu rechnen, bzw. werden Sie sich dafür einsetzen?
Bereits im Voraus besten Dank für Ihre Antwort und ich verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Kevin Brändlin

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Sehr geehrter Herr Brändlin,

für Ihr Schreiben zur Umsetzung der Mindestlohngesetzgebung danke ich Ihnen.

Ich habe mich in den Diskussionen über die Einführung eines Mindestlohns immer kritisch geäußert und stand damit beispielsweise im Bundestagswahlkampf 2013 neben dem FDP-Kandidaten ziemlich alleine da. Die Wählerinnen und Wähler haben 2013 einen Bundestag gewählt, in dem die Befürworter des Mindestlohns eine eindeutige Mehrheit haben. Ausnahmen von der Höhe des Mindestlohnes konnte die Union noch, allerdings im sehr begrenzten Umfang hineinverhandeln – zum Beispiel bei Pflichtpraktika, bei ehrenamtlich Tätigen und bei noch gültigen Tarifverträgen im Rahmen des Entsendegesetzes.
Die neue Mindestlohnregelung muss natürlich kontrolliert werden, und das geschieht unter anderem mithilfe von Dokumentationspflichten. Leider hat die Bundesarbeitsministerin ihre Verordnungsermächtigung unzureichend umgesetzt. CDU und CSU wollen, dass die Regelungen korrigiert werden, um entsprechend ausufernde Belastungen für Unternehmer zurückzunehmen.
Auf Initiative meines Landesgruppenkollegen und Vorsitzenden des Parlamentskreises Mittelstand, Herrn Christian von Stetten MdB, wurde Anfang Februar ein entsprechender Antrag von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verabschiedet. Dieser Antrag wird nun durch die zuständige Arbeitsgruppe mit unserem Koalitionspartner verhandelt. Wesentliche Inhalte sind:
1. Änderung des Schwellenwertes für die Befreiung von Dokumentationspflichten von heute 2.958 Euro auf 1.900 Euro Bruttoentgelt.
2. Verzicht auf die Dokumentationspflicht bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, wenn aus deren Arbeitsvertrag die Einhaltung des MiLoG hervorgeht

Sie haben mich in Ihrem Schreiben auf weiteren Korrekturbedarf aufmerksam gemacht. Die geschilderten Belastungen habe ich gesammelt und an den Vorsitzenden der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg weitergegeben. Wir werden diese Fallsammlung dem Bundeskanzleramt zur Verfügung stellen. Durch die verschärften Dokumentationspflichten durch das MiLoG ist nun aufgefallen, dass das seit 1994 geltende Arbeitszeitgesetz insbesondere in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Gastronomie zu Härten führt, die für viele Unternehmen praktisch nicht mehr handhabbar sind. Auch die Bundeskanzlerin sieht Änderungsbedarf. Die SPD zeigt sich bisher aber sehr hart. Das Thema wird voraussichtlich in einem Koalitionsausschuss der Parteivorsitzenden im 2. Quartal verhandelt.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster

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