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Armin Schuster
CDU
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Frage von Volker G. •

Frage an Armin Schuster von Volker G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schuster,
was werden Sie und die CDU dagegen tun, dass durch sogenannte "Freihandelsabkommen" wie CETA und TTip eine Paralleljustiz eingerichtet wird und multinationale Konzerne mehr Macht bekommen als die gewählten Volksvertreter und Parlamente durch Schadensersatzklagen daran hindern, souveräne Entscheidungen zu fällen? Ist es nach Ihrem Verständnis mit den Grundsätzen der Demokratie zu vereinbaren, dass Verhandlungen zu diesen Freihandelsabkommen geheim geführt werden und dadurch die eine Vertragspartei bzw deren Vertreter die Abgeordneten effektiv daran gehindert werden, zu wissen worüber entschieden wird bzw. die Sachverhalte mit anderen Abgeordneten zu beraten?
Was sollten Ihrer Meinung nach die Bürger gegen diese gefährliche Geheimniskrämerei tun?
MfG Volker Glissmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Glissmann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 13.08.2014 zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP. Ich erläutere Ihnen gerne meine Haltung zu den laufenden Verhandlungen sowie zu den von Ihnen angesprochenen generellen Kritikpunkten zu Abkommen dieser Art.

Das Freihandelsabkommen ist eines der größten transatlantischen Projekte der letzten Jahrzehnte und von immenser Bedeutung für die weltweite Wirtschaft. Wir erhoffen uns davon eine Stärkung der europäischen Wirtschaft in zahlreichen Branchen und Sektoren mit einem damit verbundenen Zuwachs an Arbeitsplätzen in ganz Europa. Auch Deutschland dürfte hierbei von 200.000 neu geschaffenen Arbeitsplätzen profitieren. EU-weit können so bis zu 1,3 Millionen Arbeitsplätze entstehen.

Durch den Abbau von Handelshemmnissen zwischen den USA und der Europäischen Union soll vor allem die Exportwirtschaft angekurbelt werden, was gerade Deutschland zugutekommt. Der Mittelstand wird hiervon besonders stark profitieren, da doppelte Zulassungen für ein Produkt durch die Angleichung von Industriestandards überflüssig werden. Somit sinken die Preise für exportierte Waren, die europäische Wettbewerbsfähigkeit steigt. Durch sinkende Preise haben letztendlich die Verbraucher mehr Geld übrig – die Reallöhne werden durch TTIP also steigen. Das Centre of Economic Policy Research (CEPR) schätzt einen Einkommensanstieg von bis zu 545 € im Jahr für einen vierköpfigen Privathaushalt. Von sinkenden Preisen profitiert also letztendlich jeder von uns.

Nun aber zu den von Ihnen angesprochenen Kritikpunkten des Abkommens: Das gesamte Abkommen befindet sich derzeit noch in der Verhandlungsphase. Viele Paragraphen sind also noch nicht endgültig festgeschrieben. Was den Verhandlungsbereich der Schiedsgerichte und der Investitionsschutzklauseln anbelangt, sind wir, wie die Regierung auch, der Meinung, dass die Einrichtung solcher Gerichte derzeit nicht nötig ist. Dazu müssten Mängel in den nationalen Handelsgesetzen bestehen. Solche Klauseln erschienen uns derzeit aber als überflüssig, da die existierende Gesetzgebung Unternehmen bereits ausreichend schützt. Über die Einbeziehungen dieser Klauseln in das Abkommen werden die EU-Mitgliedsstaaten nach Vorlage des Verhandlungsergebnisses entschieden. Allerdings muss an dieser Stelle betont werden, dass Deutschland bereits mit 131 Ländern weltweit Investitionsschutzverträge abgeschlossen hat, die die hiesigen Unternehmen vor staatlicher Willkür im Ausland schützen und ihnen so eine stärkere Planungssicherheit verschaffen.

Es ist unzutreffend, dass die nationalen Abgeordneten durch die Geheimverhandlungen an ihrer Arbeit gehindert werden. Die EU-Kommission als Verhandlungspartei muss laufend den nationalen Regierungen und dem EU-Parlament einen aktuellen Verhandlungsstand übermitteln. Die nationalen Regierungen wiederum informieren die nationalen Parlamente über diesen Verhandlungsstand. In Deutschland wird aufgrund der politischen Bedeutung von TTIP auch der Bundesrat über den aktuellen Verhandlungsstand informiert. Diese Informationsprozesse beschränken sich nicht nur auf die europäische Verhandlungsseite. Auch die US-Regierung hat dem Kongress 2013 seine Verhandlungsziele schriftlich mitgeteilt. Durch diese Informationsprozesse wird eine laufende demokratische Legitimierung zum Abschluss des Abkommens sichergestellt.

Ein solches Abkommen kann nur dann in Kraft treten, wenn sich sowohl die Vertreter der nationalen Regierungen im Rat der Europäischen Union als auch das direkt gewählte EU-Parlament dafür aussprechen. Wir setzen uns derzeit dafür ein, auch die nationalen Parlamente an der Abstimmung teilhaben zu lassen, da auch Kompetenzbereiche der Mitgliedsstaaten betroffen sind. In Deutschland trifft das für eine Abstimmung neben dem Bundestag auch auf den Bundesrat zu.

Mit freundlichen Grüßen

Armin Schuster MdB

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