Portrait von Armin Schuster
Armin Schuster
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Armin Schuster zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Joachim S. •

Frage an Armin Schuster von Joachim S. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Schuster,

ich hoffe das Thema passt hier auch rein, mich würde gerne Interessieren wieso alle Bürger die GEZ zahlen MÜSSEN, ob sie diesen Dienst nun nutzen oder nicht ist ja mittlerweile egal.
Ich persönliche habe z.B noch nie was vom Deutschlandradio gehört und schaue ebenso wenig ARD o. ZDF da hier nichts interessantes kommt das man sich als jugendlicher anschaut, für Nachrichten etc. habe ich auch die privaten Sender sowie N24 oder N-TV für die ich auch nichts zahlen muss.
Meines Erachtens ist diese "Zwangsabgabe" eine unglaubliche Frechheit die man sich ausgedacht hat!!
Ich könnte ja genauso gut alle Bürger und Firmen bzw. alle die einen Internetanschlus haben oder die Möglichkeit besitzen einen zu haben ( wie bei der GEZ ja auch ,es reicht ja nur die Möglichkeit des Empfangs der Sender) dazu auffordern mir einen monatlichen Beitrag zu zahlen da ich eine Internetseite besitze die Sie benutzen könnten unabhängig davon ob Sie diese nun nutzen oder nicht!
Ich würde Sie bitten mir diese Abgabe die ich als leisten muss zu erläutern wieso und warum!
Vorallem da es auch viele Azubis gibt die aufgrund der Ausbildung umgezogen sind so wie ich und nun mit den rund 17€ im Monat rumärgern müssen , die man sinnvoller einsetzen könnte wie essen oder Lehrmittel etc.

mfg.
Steß

Portrait von Armin Schuster
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Steß,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden. Sie sind mit dem Rundfunkbeitrag nicht einverstanden und erkundigen sich nach den Gründen für die Regelung. Für Medien- und Rundfunkpolitik sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Der Bund hat hier keine Kompetenzen. Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Bundesländer 2010 einen Paradigmenwechsel in der Rundfunkfinanzierung beschlossen, die ab Januar 2013 in Kraft trat.

Zuvor wurde die Gebühr pro Gerät erhoben. Schon damals spielte keine Rolle, ob man den im Haushalt vorhandenen Radio- oder Fernsehgeräten die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tatsächlich nutzt. Mit der Reform haben die Länder dieses System durch die sogenannte Haushaltsabgabe ersetzt. Damit fällt nur noch eine Gebühr pro Haushalt und Betriebsstätte an. Jeder Haushalt zahlt nur einmal, egal, wie viele Personen dazugehören und egal, wie viele Fernseher, Radios oder Computer darin stehen. Das ist zeitgemäßer, da heute eine Vielzahl technischer Geräte in der Lage ist Rundfunk zu empfangen. Mit der Reform fielen auch die Besuche der GEZ-Mitarbeiter weg, die prüfen mussten, ob und von wem ein Gerät bereitgehalten wurde. Das war nicht immer ein leichtes Unterfangen. Von vielen Nutzern wurden diese Besuche als Belastung empfunden. Die neue Regelung ist weitaus unbürokratischer.

Ihre Frage zielte darauf, warum man die Gebühr auch zahlen muss, wenn man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gar nicht nutzt. Hier ließe sich eine Parallele zu den Krankenkassenbeiträgen ziehen, die man ebenfalls begleichen muss, auch wenn man das Gesundheitssystem nicht in Anspruch nimmt, weil man beispielsweise beschwerdefrei ist. Die Beitragspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Rundfunknutzung, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Gesellschaft insgesamt nutzt. Wer die allgemein zugänglichen Angebote empfangen kann, wovon heute in jedem Haushalt auszugehen ist, muss zur Finanzierung beitragen, auch wenn er die Angebote in der Praxis nicht abruft. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist auf die Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag als vorrangige Geldquelle angewiesen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat diese Praxis bestätigt.

In der Ausbildung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung oder Ermäßigung beantragen, wenn Sie z. B. Ausbildungsförderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld nach §§ 122 ff. Sozialgesetzbuch III erhalten und nicht bei Ihren Eltern wohnen. Nähere Informationen finden Sie hier https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/ .

Lassen Sie mich mit einigen persönlichen Worten schließen. Ich möchte Sie ermutigen die vielfältigen Informationsangebote der Öffentlich-Rechtlichen in Anspruch zu nehmen, die im Vergleich zu Privatsendern nur sehr wenig durch Werbung belastet sind. Ich bin dankbar, dass über diese Programme alle Bürger eine Grundversorgung mit Informationen haben und zum Beispiel die sagenhafte Fußball-WM genießen konnten, auch wenn Sie sich nicht leisten können oder möchten Bezahlsendern dafür Geld zu geben. Durch den Rundfunkbeitrag sorgen wir Bürger mit dafür, dass die Öffentlich-Rechtlichen in ihrer Berichterstattung frei und unabhängig sind – und zwar nicht nur vom Staat und seinen Steuergeldern, sondern auch davon, das Programm nur nach wirtschaftlichen Aspekten ausrichten zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Armin Schuster MdB