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Frage von Gerhard R. •

Frage an Armin Schuster von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schuster,
in einer Berichterstattung der Zeit über das "Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes" ( http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-03/ifg-transparenz-bundesrechnungshof ) bin ich auf zwei für mich wichtige Fragestellungen gestoßen.
Zum einen wie es sein kann, dass ein Gesetz von nur 20 Abgeordneten und zu einer Uhrzeit beschlossen wird in der von konzentrierter Arbeit im Normalfall keine Rede mehr sein kann. Mit solchen Konstellationen sind - so meine Befürchtungen - manipulativen Eingriffen in die Gesetzgebung Tür und Tor geöffnet. Es kann doch nicht ernsthaft von einer angemessenen Berücksichtigung der Interessen aller Teile der Bevölkerung an der Gesetzgebung gesprochen werden, wenn sie nur durch einen Bruchteil der gewählten Repräsentanten erfolgt.

Zum anderen bin ich sehr besorgt um diesen offensichtlichen Rückschritt in dem Gedanke der eigentlich hinter dem Informationsfreiheitsgesetz steht und der jetzt ausgerechnet dort ausgehebelt wird wo es direkt um die Arbeit der gewählten Volksvertreter geht. Mir ist klar, dass es Aspekte gibt bei denen eine (vorübergehende!) Geheimhaltung nötig ist, aber dass ausgerechnet die Akten des Bundesrechnungshofs vom Bürger nicht mehr eingesehen werden dürfen ist schon recht bizarr. Betrachtet es man mal so, dass der (wählende) Bürger praktisch der Arbeitgeber der Abgeordneten ist, darf der dieser nicht erfahren wofür seine Angestellten sein Geld ausgeben!?
In diesen beiden Fragen würde ich mich über eine Stellungnahme von Ihnen sehr freuen.
Außerdem würde es mich interessieren, ob Sie bei der Abstimmung am 14.07.2013 mit abgestimmt haben bzw. falls Sie nicht anwesend waren, warum Sie nicht anwesend waren, wenn doch ganz offensichtlich Beratungen resp. Abstimmungen angesetzt waren.

Vielen herzlichen Dank
mit freundlichen Grüßen
Gerhard Rauter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rauter,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. März 2014. Bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort.

Der von Ihnen zitierte Zeit-Artikel zeichnet meines Erachtens ein etwas verkürztes Bild des parlamentarischen Abstimmungsverfahrens. Der zweiten und dritten Lesung eines Gesetzentwurfs und damit der abschließenden Beratung und des Beschlusses gehen in der Regel monate- und zum Teil jahrelange Diskussionen in den Fachausschüssen des Bundestages und den Arbeitsgruppen der einzelnen Fraktionen voraus. Jeder Abgeordnete ist in der Regel einem Fachausschuss (in meinem Fall Inneres) zugeordnet und betreut dort als Berichterstatter seiner Fraktion bestimmte Themenfelder. In dem mehrstufigen Verfahren debattieren insbesondere diese Abgeordneten intensiv über die große Linie ebenso wie über Details von Gesetzen. Am Ende beschließt der Ausschuss eine Beschlussempfehlung, die dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt wird. Zeichnet sich eine Abstimmung im Konsens ab, wird aus Zeitgründen auf eine Debatte verzichtet, die Redner geben ihre Reden wie im vorliegenden Fall zu Protokoll. Da in der Öffentlichkeit durch diese Vorgehensweise ein falscher Eindruck entsteht, bin ich kein Freund davon. Andererseits würden die Sitzungen nochmals deutlich länger dauern als bisher schon, was Sie zurecht monieren. Ohne diese Regelung hätte z.B. der Plenartag am 02.07.2015 bis 04.30 Uhr am Freitagmorgen angedauert.

Hier das Sitzungsprotokoll der Bundestagssitzung vom 13. Juni 2013:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/17/17246.pdf . Die zu Protokoll gegebenen Reden können Sie ab Seite 31517 (Tagesordnungspunkt 39) nachlesen.

Insgesamt begrüße ich das Informationsfreiheitsgesetz, dass das Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern und Behörden auf eine neue Grundlage stellt. Ein jüngstes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stärkt übrigens die Rechte auf Einsichtnahme weiter: http://www.deutschlandfunk.de/bundesgerichtshof-bundestag-muss-einsicht-in-guttenberg.1818.de.html?dram:article_id=323638 .

Mit freundlichen Grüßen

Armin Schuster MdB