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Frage von Rosel M. •

Frage an Armin Schuster von Rosel M. bezüglich Finanzen

Meine Frage lautet: Warum wird die Diät so schnell und in so großer Höhe durchgewunken und die Mütterrente so lange hinausgeschoben? Viele Mütter wären froh, wenn sie wenigstens den Betrag an Rente erhielten, den Sie alle sich zusätzlich genehmigen. Mit diesem Vorgehen steigern Sie die wachsende Verdrossenheit der Bürger und fördern radikale Kräfte im Land, leider!

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Sehr geehrte Frau Matt,

danke für Ihre Frage zum Thema Erhöhung der Abgeordnetenvergütung und Mütterrente. Sie deuten Zweifel an der Begründung der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung an und fragen, warum die Reform bezüglich der Mütterrente noch nicht verabschiedet worden ist. Ich nehme Ihren Unmut darüber zur Kenntnis, dennoch ist es sinnvoll die beiden Themen nicht miteinander zu vermischen bzw. zu vergleichen.

Jede Anpassung der Abgeordnetenentschädigung bringt regelmäßig den Vorwurf der Selbstbedienung mit sich, da wir Abgeordneten selbst darüber entscheiden müssen. Künftig ist das nicht mehr der Fall. Sie stimmen sicher mit mir überein, dass diese Änderung begrüßenswert ist. Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung wird sich künftig an der Entwicklung der Nominallöhne orientieren. Ausgangsgröße ist die Besoldung von Bundesrichtern. Um diese Ausgangsgröße zu erreichen, werden die Diäten nun einmalig in zwei Schritten zum 1. Juli 2014 und zum 1. Januar 2015 erhöht. Danach wird es einmal jährlich eine Anpassung auf Grundlage der allgemeinen Lohnentwicklung geben, die vom Statistischen Bundesamt ermittelt wird - nicht besser oder schlechter als für den Rest der Beschäftigten in Deutschland.

Diese Regelung basiert auf den 2013 vorgelegten Empfehlungen einer Unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts. Damit wird die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung nachvollziehbarer und die Abgeordneten müssen nicht in unregelmäßigen Abständen stets aufs Neue selbst über die Höhe ihrer Vergütung entscheiden. Meiner Meinung nach ist damit ein guter und gerechter Maßstab gefunden worden, der zukünftig auch den dauerhaften Vorwurf der Selbstbedienung aus dem Weg räumt, der für unsere Arbeit als Abgeordnete belastend und aus meiner Sicht auch nicht gerechtfertigt ist.

Bei der Mütterrente handelt es sich um ein durchaus kontrovers diskutiertes Thema, dessen Umsetzung sich insbesondere in der vorherigen Koalition mit der FDP schwierig gestaltete. Ein großer Diskussionspunkt war und ist noch immer, dass die Mütterrente eine hohe Belastung für unsere Rentenkassen darstellt (jährliche Kosten von rund 6,7 Mrd. Euro). Die schwierige Finanzierbarkeit der Mütterrente ließ eine schnellere Kompromissfindung bisher nicht zu. Dennoch sehen wir von der CDU/CSU, dass die Kindeserziehung von Müttern bisher nicht ausreichend gewürdigt wird und akuter Handlungsbedarf besteht. Dass die Mütterrente jetzt im neuen Rentenpaket der Bundesregierung festgelegt worden ist, ist bereits ein wichtiger Schritt in Richtung eines gerechteren Rentensystems und soll schon im Juli 2014 umgesetzt werden. Hierdurch dürften im ersten Jahr der Einführung bereits rund 9,5 Mio. Frauen oder Männer profitieren.

Ich hoffe, dass Sie sich nun ein differenzierteres Bild zu beiden Themenbereichen bilden können. Eine wachsende Verdrossenheit oder gar die passive Stärkung von radikalen Kräften in unserem Land – wie von Ihnen angesprochen – liegt absolut nicht in meinem eigenen und auch nicht im Interesse meiner Abgeordnetenkollegen.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster MdB

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