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Armin Schuster
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Frage von Cornelia S. •

Frage an Armin Schuster von Cornelia S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

guten Tag Herr Schuster,

wie stehen Sie zur tierversuchsfreien Forschung?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Tierschutzgesetz und die Tierversuchsverordnung zumindest entsprechend der EU-Vorgaben nachgebessert werden?

mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Salathé,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. August diesen Jahres.

Mir ist nicht recht klar, wofür ich mich Ihrer Meinung nach einsetzen soll.

Das Tierschutzgesetz wurde in diesem Jahr novelliert, die Novellierung trat am 13. Juli in Kraft. Tierversuche dienen der Grundlagenforschung und helfen bei der Bekämpfung schwerer Krankheiten. Bei der Entwicklung von Kosmetika sind sie dagegen nicht vertretbar. Deutschland hat solche Versuche als Vorreiter im europäischen Tierschutz bereits seit langem abgeschafft. Mit den neuen Regelungen werden europaweit einheitliche Standards zum Schutz der Versuchstiere auf einem hohen Niveau eingeführt.
Am 9. November 2010 ist die Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (Versuchstierrichtlinie) in Kraft getreten. Sie ist von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat zu diesem Zweck einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes sowie zum Erlass einer Tierschutz-Versuchstierverordnung vorgelegt. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen, der Bundesrat stimmte am 7. Juni 2013 der Verordnung zu.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster