Portrait von Armin Schuster
Armin Schuster
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Armin Schuster zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Markus O. •

Frage an Armin Schuster von Markus O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schuster,
Sie sind der Einzige der Direktkandidaten, der nicht die freiwillige Selbstverpflichtung zu den Themen Transparenz und Korruptionsbekämpfung von abgeordnetenwatch.de unterschrieben hat. Sogar Ihr Kollege von der FDP will sich bei einer Wahl künftig für Transparenz und Korruptionsbekämpfung einsetzen. Sie etwa nicht? Können Sie das erklären?

Mit freundlichen Grüßen
Markus Opitz

Portrait von Armin Schuster
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Opitz,

für Ihre E-Mail vom 9. August diesen Jahres, die mich über abgeordnetenwatch erreichte, danke ich Ihnen. Gerne nehme ich dazu Stellung.

1. Das Abgeordnetengesetz und die Geschäftsordnung des Bundestages mit ihren Verhaltensregeln für Abgeordnete stellen u.a. klare Regelungen für Tätigkeiten der Abgeordneten neben der Ausübung ihres Mandates auf. Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit diesen Bestimmungen befasst. So kam es in seinem Urteil vom 04. Juli 2007 zu dem Ergebnis, dass mit den geltenden Verhaltensregeln ein angemessener Ausgleich gefunden wurde zwischen dem Recht eines Abgeordneten an dem Schutz seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse einerseits und dem berechtigten Interesse der Wählerinnen und Wähler an einer Offenlegung der Nebentätigkeiten der Abgeordneten andererseits. Verstöße gegen die Verhaltensregeln können mit einem Ordnungsgeld geahndet werden. Ich sehe deshalb derzeit keinen konkreten Handlungsbedarf für eine weitere Verschärfung der Verhaltensregeln.
2. Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages setze ich mich nachdrücklich für die Verhinderung und die Bekämpfung von Korruption im privatwirtschaftlichen wie im öffentlichen Bereich ein. Hinsichtlich der Verschärfung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung ist es bisher jedoch leider nicht gelungen, die Vorschriften der Abgeordnetenbestechung so zu konzipieren, dass sie einerseits in strafrechtlich hinreichend bestimmter Weise (Art. 103 Abs. 2 GG) der besonderen Stellung der Abgeordneten gerecht werden und andererseits den Vorgaben des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption entsprechen. In einer Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags im Oktober 2012 zu drei Gesetzentwürfen der Oppositionsfraktionen zur Abgeordnetenbestechung haben Sachverständige erhebliche Bedenken gegen diese Vorschläge erhoben. Dennoch sind alle Fraktionen sich darüber einig, dass hier eine Lösung gefunden werden muss. Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind im Übrigen auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/archiv/27_Bek__mpfung_Abgeordnetenbestechnung/index.html

Im Übrigen bin ich der Auffassung, dass ein Abgeordneter bei den Wählerinnen und Wählern Vertrauen nicht durch Unterzeichnung einer von Dritten vorgefertigten Selbstverpflichtungserklärung gewinnen wird. Dies gilt insbesondere für die Unterzeichnung des von abgeordnetenwatch präsentierten Verhaltenskodex, dessen Einhaltung überhaupt nicht nachprüfbar ist. Vertrauen gewinnt der Abgeordnete nur, wenn er sich bei der Wahrnehmung seines Mandates am Gemeinwohl orientiert, er sich nicht von Eigeninteressen leiten lässt und er dies den Bürgerinnen und Bürgern im Parlament und in seinem Wahlkreis immer wieder vermitteln kann.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster