Frage an Armin Schuster von Inna O. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schuster,
Da Sie für den Landkreis Lörrach der Bundestagsabgeordnete sind und somit auch mich vertreten,wende ich mich mit einer Frage,die mir wirklich auf der Seele brennt direkt an Sie.
Ich bin Medizinstudentin und komme jetzt ins 15.Semester.Am Ende des Studiums ist es bei Medizinern vorgesehen,dass man ein Jahr lang im Krankenhaus arbeiten muss.Für 8h Arbeit täglich verdiene ich dabei 400€ im Monat.
Nun hat mir meine Krankenkasse mitgeteilt,dass ich,da ich nun ins 15.Semester komme (Regelstudienzeit für Humanmedizin beträgt 12 Semester,was aber nur wenige schaffen) von der studentischen in die freiwillige Versicherung umgruppiert werde und 150€ im Monat für meine Krankenversicherung bezahlen muss.
Nun möchte ich Sie fragen,wie ich bei einem Einkommen von 400€ 150€ im Monat für eine Krankenversicherung stemmen soll,wenn ich nun eh schon eine 40-Stunden-Woche habe?Warum werden Studenten mit einer längeren Regelstudienzeit benachteiligt?
Ich würde gerne wissen,wie es sein kann,dass Ihre Partei jemandem wie Christian Wulff,der sich an allem bereichert hat,woran er nur konnte einen Ehrensold auszahlt und dafür Studenten,die sich auf gut Deutsch gesagt "jahrelang einen abkrampfen",man kann es nicht anders nennen,"ausraubt"!Menschen,die viel haben werden also unterstützt und uns wird auch noch das Wenige,das wir mit harter Arbeit verdienen auch noch weg genommen!
Glauben Sie so kann man einen Anreiz schaffen für ein anspruchsvolles und schwieriges Studium wie das der Medizin in einem Land mit Ärztemangel?Glauben Sie,Studenten wie ich haben das Bedürfnis nach den Strapazen durch die Gesetzgebung später in diesem Land zu arbeiten und zu wohnen?
Ich würde gerne von Ihnen wissen,was Sie tun werden um auch die Belange Ihrer studentischen Wähler zu vertreten.
Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Inna Odesskaia
Sehr geehrte Frau Odesskaia,
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, die Attraktivität des Arztberufes zu steigern und die Anzahl an Medizinstudienplätze zu erhöhen. Hierfür haben wir gemeinsam mit den Vertretern der Bundesländer aus den Bereichen Gesundheit und Kultur den „Masterplan Medizinstudium 2020“ erarbeitet, der unter anderem auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums abrufbar ist.
Ziel des Masterplans war die Vorbereitung für eine Reform des Medizinstudiums. Dazu gehört für mich persönlich gerade auch eine Erhöhung der Studienplatzkapazitäten. Hier ist beispielsweise Bayern schon mit einem positiven Beispiel vorangegangen und hat eine Erweiterung der Studienplatzkapazitäten angekündigt. Ziel muss es sein, dass junge Erwachsene eben nicht mehr viele Jahre auf einen Medizinstudienplatz warten müssen. Deshalb soll nicht mehr nur die Abiturnote allein darüber entscheiden, wer einen Studienplatz bekommt. Gleichwertig sollen auch weitere Auswahlkriterien berücksichtigt werden, beispielsweise die sozialen und kommunikativen Kompetenzen.
Außerdem sind für Ihre Situation als Studierende folgende Hinweise wichtig:
Ein wichtiges Ziel unserer Bildungspolitik ist es, jungen Menschen unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen eine qualifizierte schulische oder akademische Ausbildung zu ermöglichen. Deshalb haben wir in dieser Legislaturperiode die Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) durchgesetzt:
Anfang August 2019 trat die BAföG-Reform in Kraft. In der laufenden Legislaturperiode investiert der Bund allein für die Verbesserungen 1,3 Milliarden Euro. Davon sollen mehr Studierende, Schülerinnen und Schüler profitieren.
Der Förderungshöchstsatz steigt (zuvor bei 735 Euro, seit August 853 Euro, zum Wintersemester 20/21 auf 861 Euro); ebenfalls angestiegen sind die darin enthaltenen Zuschläge für Wohnen (überproportional um 30 Prozent von zuvor 250 Euro auf jetzt 325 Euro) und die Kranken- und Pflegeversicherung (von zuvor 86 auf jetzt 109 Euro).
Die Einkommensfreibeträge steigen (seit August um 7 Prozent, weitere 3 Prozent in 2020 und nochmals 6 Prozent in 2021) und auch die Freibeträge für anzurechnendes Vermögen werden angehoben (von 2020 an von derzeit 7.500 auf künftig 8.200 Euro).
Besonderen Wert haben wir auf die Steigerung der Familienfreundlichkeit gelegt. So wird der Kinderbetreuungszuschlag von zuvor 130 auf jetzt 140 und von August 2020 an auf 150 Euro monatlich angehoben. Die Altersgrenze der berücksichtigten Kinder ist nun auf 14 Jahre (zuvor 10 Jahre) heraufgesetzt. Auch die Pflege von Angehörigen wird bei der Förderungshöchstdauer in besonderem Maß berücksichtigt.
Für die Rückzahlung von seit September 2019 erhaltenem Geld gilt eine neue Darlehensdeckelung: Maximal 10.000 Euro müssen künftig zurückbezahlt werden. Die Regelrate beträgt hierbei nun 130 Euro (zuvor 105 Euro). Nach spätestens 77 Monaten regelmäßiger Tilgung ist die Schuld somit beglichen, auch wenn sie eigentlich höher war.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster