Frage an Armin Schuster von Klaus N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schuster
Gem. der Heise Meldung "" werden Sie mit den Worten zitiert:
"Es sei bekannt, dass Tatverdächtigte im Bereich des Terrorismus immer konspirativer vorgingen und verschlüsselt kommunizierten, erklärte Binninger. Der verdeckte Zugriff auf Festplatten und andere IT-Systeme sei daher unverzichtbar. Die Kompetenz für das BKA berücksichtige zudem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts."
...
"Die wahren Bedrohungen für die Privatsphäre im Netz seien Passwortklau, Betrug mit Millionenschäden und Cyberstalking, fügte er an. Derlei Computerkriminalität müsse der Staat mit zeitgemäßen Mitteln wie der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), der Online-Durchsuchung und der Vorratsdatenspeicherung begegnen. Es müsse geprüft werden, ob die Hürden für den Einsatz des Bundestrojaners nicht zu hoch seien und das Instrument nicht auch zur Kriminalitätsbekämpfung in der Strafprozessordnung verankert werden könne."
Diese Aussagen erscheinen mir angesichts der derzeitigen, eigentlich schon viel früher notwendigen und jetzt absolut notwendigen, Auseinandersetzung etwas sehr verwirrend. Gerade die letzten Wochen erwirken bei mir ein Bild von der CDU / CSU, welche die rechtstaatlichen und demokratischen Grundsätze bei Ihnen und Ihren Parteikollegen vermissen lassen.
Freundliche Grüße
Klaus Nehrer
Sehr geehrter Herr Nehrer,
Rechtsstaatlichkeit heißt aus meiner Sicht nicht, rechtsfreie Räume entstehen zu lassen. Findet Handel im Internet statt, muss er genau den gleichen Regeln unterliegen wie im Kaufhaus, gleiches gilt für Finanztransaktionen etc. Um Regeln durchsetzen zu können, muss es möglich sein, Rechtsverstöße im Netz wirksam - wie auf der Straße auch - zu bekämpfen. Das habe ich in meiner Rede auch so dargelegt. Sie finden die Rede im ganzen Wortlaut im Protokoll der Bundestagssitzung vom 28.10.2011 http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/17137.pdf . Zum Einsatz der Onlinedurchsuchung habe ich übrigens nur folgendes gesagt: „Warum es die Onlinedurchsuchung ‑ wir halten sie für wirkungsvoll ‑ nicht in der Strafprozessordnung gibt, auch darüber müssen wir noch einmal diskutieren. Mir erschließt sich das nicht.“ Das von Ihnen angebrachte Zitat von Heise.de ist demnach unzutreffend.
Falls Sie eine Frage dazu haben, werde ich diese gern beantworten. Sie können mit mir auch über die mail-Adresse armin.schuster@bundestag.de Kontakt aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster