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Frage von Jakob S. •

Frage an Armin Schuster von Jakob S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schuster,

der Inhalt des 15ten Rundfunkänderungsstaatsvertragen, insbesondere §8, Zif.5, Satz 2, besorgt mich sehr.
Wieso soll ich demnächst der Rundfunkbehörde nachweisen, was der Grund eines privaten Umzugs war. Das ganze auch noch unter Androhung von einer Geldbusse.
Ich sehe darin einen Verstoß gegen die mir per Grundgesetz zugestandene Freizügigkeit des Wohnortes.
Wie stehen Sie zu dem Vertrag? Begrüssen sie die unrechtmäßige Erweitrung der Kompetenzen der Rundfunkbehörden?

Mit freundlichen Grüßen

Jakob Saga

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Saga,

in der Begründung für den 15. Staatsvertrag heißt es: "Die eine Abmeldung begründenden Lebenssachverhalte im Sinne der Nummer 2 sind der Landesrundfunkanstalt in typisierter Form mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Beispiele sind Wohnungsaufgabe, Auswanderung, Tod oder Betriebsauflösung". Sollten Sie also umziehen, so teilen Sie "Wohnungsaufgabe" mit. Gegebenenfalls müssen Sie dies "auf Verlangen" nachweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster, MdB