Frage an Armin Schuster von Bernd B. bezüglich Familie
Hallo Herr Schuster,
würden Sie mir bitte erklären, weshalb das uneheliche Kind eines mir bekannten Mannes keine Studiengebühren in BW zahlt, obwohl es als Einzelkind bei seiner Mutter lebt. Das Kind hat 2 Halbgeschwister, die bei der anderen Mutter leben.
Ich zahle für meine beiden Kinder im Jahr 2000Euro Studiengebühren.
Ich halte dies als Rentner und als Bürger für ungerecht.
Laut Grundgesetz soll die Familie besonders geschützt sein.
So könnte ich ledigen oder auch verheirateten Frauen anbieten Kinder zu
zeugen, welche keine Studiengebühren zahlen müssten, da ich ja schon 2
Kinder habe. Sie müssten nur vorher auf den Kinderunterhalt verzichten.
Bei 10 Semestern immerhin 5000 Euro Ersparnis.
Falls Sie nicht antworten, werde ich Verfassungsklage erheben.
Grüße
B.Bellm
Sehr geehrter Herr Bellm,
das Land Baden-Württemberg ermöglicht eine Befreiung der Studierenden von Studiengebühren, wenn sie zwei Geschwister haben, die keine Befreiung in Anspruch genommen haben. Es ist dabei unerheblich, aus welcher familiären Situation diese Studierenden kommen. So kann es sein, dass ein Kind, wie in dem von Ihnen geschilderten Fall, nur bei einem Elternteil lebt, aber aufgrund von Halbgeschwistern keine Studiengebühren bezahlen muss. Ziel dieser Politik ist es, kinderreiche Familien zu entlasten und dadurch jedem Kind einer Familie eine Ausbildung entsprechend seiner Fähigkeiten zu ermöglichen.
Da Hochschulpolitik reine Ländersache ist, sollten Sie Ihr Anliegen dem Landtagsabgeordneten des Wahlkreises Lörrach, Ulrich Lusche, vortragen.
http://www.ulrich-lusche.de/
wahlkreis@ulrich-lusche.de
Diesem habe ich bereits eine Kopie Ihrer Anfrage zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster