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Frage von Heinz R. •

Frage an Armin Schuster von Heinz R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schuster,

wie die Badische Zeitung am 12.01.10 auf Seite 3 berichtete, will die Nachfolgeorganisation der Treuhand, die BVVG (Bodenverwertungs- und -verwaltungs-GmbH) ,div. Seen von insgesamt ca. 25.000 ha privatisieren, also verkaufen, die 1945/46 in Ostdeutschland verstaatlicht wurden und bisher öffentlich zugänglich waren und von der Allgmeinheit genutzt werden konnten. Die Seen werden also nicht gar früheren Eigentümern zurückgegeben, sondern gegen den Willen der anliegenden Gemeinden etc. an Begüterte bzw. Spekulanten verkauft.

M. E. erfolgt hier wieder in früher gewohnter Treuhandmanier ein Verkauf von "Tafelsilber" künftiger Generationen, für das kein öffentliches Interesse und auch kein Mandat besteht. Wie kann diese BVVG Volkseigentum verkaufen, ohne das Volk dazu zu fragen.

Ihre Partei und auch die FDP sind angeblich für die Verkäufe, aus denen man sich einmalige Einnahmen von Euro 30 Mio. erwartet, wahrlich keine Summe, die das absehbare Loch im Haushalt stopfen kann.

Wie stehen Sie persönlich zu solchen Verkäufen von unser aller Eigentum?

Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für 2010
Heinz Rellermeier

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rellermeier,

ich kann Ihre Empörung gut verstehen. Leider hat die öffentliche Debatte einige Aspekte aber nicht vollständig wiedergegeben.

Die Treuhandnachfolgerin BVVG hat als bundeseigene Gesellschaft die Aufgabe, ehemals "volkseigene" Äcker, Wiesen und Wälder zu privatisieren, also zu verkaufen. Sie kann diese Flächen nicht kostenlos abgeben, es sei denn zu dem Zwecke des Nationalen Naturerbes. Das ist in den letzten Jahren bereits mit ca. 10.000 ha von land- und forstwirtschaftlichen Flächen geschehen, beispielsweise an die NABU-Stiftung Nationales Kulturerbe.
Die BVGG muss der Kommune zuerst die Gewässerfläche zum Kauf anbieten. Kauft die Kommune nicht, so wird das Gewässer - wenn ein fischereiwirtschaftlicher Vertrag existiert- dann dem Fischer angeboten. Erst dann kann die Fläche öffentlich zum Verkauf angeboten werden. Auch bei einem privaten Besitzer bleibt das Eigentum der Allgemeinheit verpflichtet. Natürlich sollte sehr sorgsam vorgegangen werden, um dieses Ziel der Zugänglichkeit zu erhalten. Das ist leider nicht überall passiert. Dennoch ist es aus meiner Sicht grundsätzlich richtig und verhältnismäßig, dass der Staat diese Flächen verkauft.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster, MdB