Wie ernst ist Ihnen die Abgrenzung Ihrer Partei nach rechts? Was ist für Sie Rechtstaatlichkeit?
Sehr geehrte Herr Laschet,
nachdem im grün-schwarz regierten Baden-Württemberg ein AfD-Mann ins Verfassungsgericht gewählt worden ist und von Ihrer Seite hierzu bislang kein Protest kam (https://www.nzz.ch/international/baden-wuerttemberg-proteste-der-gruenen-jugend-gegen-wahl-von-afd-mann-ins-verfassungsgericht-ld.1637119?mktcid=nled&mktcval=166_2021-07-23&kid=nl166_2021-7-23&ga=1&trco=) würde mich interessieren wie ernst Ihnen die Abgrenzung Ihrer Partei nach rechts ist.
Zudem hat Deutschland bis heute weder die Vorgaben des EuGH (Entscheidung vom 27.05.2019, Az.: C-308/18) umgesetzt, noch die EU-RL 20015/849 zur Geldwäschebekämpfung, so dass deshalb und wegen der aktuell europarechtsfeindlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (dessen Besetzung (§ 6 BVerfGG) mit den EU-Vorgaben in Nr.46 CM/rec(2010)12 nicht in Einklang zu bringen sind) Vertragsverletungsverfahren stattfinden. Wie wollen Sie die damit einhergehenden Strafzahlungen ohne Steuererhöhung in Dtld. zahlen?