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Armin Laschet
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Frage von Bernd P. •

Frage an Armin Laschet von Bernd P. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Laschet,

Ihre mehr als berechtigte scharfe Kritik an der rot- grünen Fehlentscheidung zur Beamtenbesoldung und ihren offenen Brief in dieser Sache habe ich gerne zur Kenntnis genommen. In der letzten Ausschusssitzung zu diesem Thema wurde der Gesetzesentwurf der Landesregierung von den Sachverständigen Professoren Battis und Kyrill Alexander Schwarz aufgrund seiner Verfassungswidrigkeit förmlich zerrissen. Der Gesetzesentwurf wurde sogar als naiv bezeichnet.
Sollte die Landesregierung sich weiterhin als unbelehrbar zeigen und den Gesetzesentwurf aufgrund der widrigen Mehrheitsverhältnisse trotz des damit verbundenen Verfassungsverstosses durchbringen, wird dies unvermeidbar zu einer Klagewelle führen, die das Besoldungssystem insgesamt im Hinblick auf eine verfassungsgemäße Besoldung gerichtlich zur Überprüfung stellt. Schließlich wird jeweils im Rahmen der konkreten Normenkontrollklage auf Vorlage die Verfassungswidrigkeit festgestellt werden müssen. Dies wird zu weiteren Flurschäden führen. Die Klagen werden sich möglicherweise über Jahre hinziehen. Wenig nachvollziehbar hängen erste Klagen dieser Art seit 2009 unbearbeitet beim Verfassungsgericht.
In diesem Zusammenhang frage ich an, ob die Landes-CDU - vor dem nicht unwesentlichen Vortrag der Rechtsprofessoren zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzesvorhabens- erwägt, ein abstraktes Normenkontrollverfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Gestzes einzuleiten. Ein solches würde ggfs. nicht nur das Verfahren abkürzen, zahlreiche Klagen vermeiden, einen schnelleren Rechtsfrieden herstellen, sondern auch den ernsthaften politischen Willen, nämlich dieses verfassungswidrige Gesetzesvorhabens auch zu bekämpfen, unter Beweis stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Paschke

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Sehr geehrter Herr Paschke,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. Juni 2013 zum Thema Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen. Mit Interesse habe ich Ihre Ausführungen gelesen und bin gerne bereit dazu Stellung zu nehmen. Dies habe ich bereits auch ausführlich auf einer Pressekonferenz am 9. Juli 2013 getan.

Nach Auffassung fast aller Experten verstoßen die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von SPD und Grünen als Landesgesetzgeber gegen die Verfassung. Es ist nicht akzeptabel, dass das Land als Dienstherr der Beamtinnen und Beamten die Verfassung nicht ebenso befolgt und verteidigt. Gleichzeitig ist es für mich unverständlich, dass die Landesregierung nicht mit den Vertreterinnen und Vertretern der Beamtenschaft nicht spricht.

Die CDU hat im parlamentarischen Beratungsverfahren mehrfach ihre verfassungsrechtlichen und inhaltlichen Bedenken am Gesetz geäußert. Die Regierungsfraktionen haben diese jedoch beiseite gewischt und den Gesetzentwurf unverändert beschlossen.

Aufgabe einer Opposition ist es, über die Verfassungskonformität des Regierungshandelns und von Gesetzen zu wachen. Bei den Haushalten 2010, 2011 und 2012 ist dies eindrucksvoll gelungen. Daher werden wir einen Normenkontrollantrag vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen anstreben.
Gleichwohl möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die CDU für eine nachhaltige und strukturelle Senkung der Neuverschuldung des Landes die Personalausgaben von den Konsolidierungsbemühungen nicht ausnehmen könnte. Wir haben daher mit den Anträgen zur flächendeckenden Einführung von Schul- und Polizeiverwaltungsassistenten konkrete Schritte zu Strukturreformen vorgeschlagen. Gleichzeitig müssen die sogenannten "Demografiegewinne" zur Verschlankung des öffentlichen Dienstes beitragen. Wenn die Bevölkerungszahlen im Land deutlich zurückgehen, ist es nicht akzeptabel, dass dies keine Auswirkungen auf die Personalstärke im öffentlichen Dienst solle.

Dieser Aufgabe werden wir uns als verantwortungsbewusste Opposition stellen und uns auch weiterhin für die Belange der Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Armin Laschet

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