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Armin Laschet
CDU
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Frage von Erwin M. •

Frage an Armin Laschet von Erwin M. bezüglich Senioren

Guten Tag Herr Laschet,
seit 2 Jahren bin ich Rentner und bin mit 64 Jahren in Rente gegangen.Ich habe 48 Jahre gearbeitet und bekomme,da ich ein Jahr vor meinem 65.Geburtstag in Rente gegangen bin eine Rentenkürzung von 3,5% Nach dem neuen Rentenkonzept können zukünftige Rentner,die die Bedingungen erfüllen mit 63 Jahren kürzungsfrei in Rente gehen.
Muss ich dann trotzdem bei der neuen Regelung mit meiner Rentenkürzung rechnen oder gilt die neue Regelung auch für mich?

Vielen Dank u.mit freundliche Grüssen

Erwin mevissen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mevissen,

haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführung zur Rentenpolitik. Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben wir uns als CDU Nordrhein- Westfalen besonders für eine gerechte Rentenpolitik eingesetzt und das mit Erfolg. Der vorliegende Koalitionsvertrag trägt die klare Handschrift der Union. Es war ein hartes Stück Arbeit, aber am Ende können wir festhalten: Dieser Koalitionsvertrag ist eine gute Grundlage, um dafür zu sorgen, dass unser Land auf seinem guten Weg vorankommt. Denn unser Ziel ist klar: Den Menschen soll es 2017 besser gehen als 2013.

Wir wollen in den nächsten Jahren die Entwicklungen fortführen, um die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen. Dabei stellt uns der demografische Wandel unsere Alterssicherungssysteme vor besondere Herausforderungen. Das hohe Maß an sozialer Sicherheit im Alter, das wir heute in Deutschland haben, wollen wir auch in Zukunft erhalten. Dazu müssen wir die Strukturen und Leistungen kontinuierlich an die Veränderungen in der Arbeitswelt anpassen. Insbesondere die Finanzierung muss immer wieder neu und in der Lastenverteilung gerecht zwischen den Generationen ausbalanciert werden. Deswegen wollen wir, wie auch im Arbeitsmarkt, in der Rente Anreize setzen, damit möglichst viele Menschen bei guter Gesundheit möglichst lange im Erwerbsleben bleiben, um so die finanzielle Basis unserer Alterssicherungssysteme zu stärken. Gleichzeitig wollen wir genug Raum für zusätzliche Vorsorge und Freiheiten zum selbstbestimmten Gestalten der späten Lebensabschnitte lassen.

Grundsätzlich bleibt es bei der Rente mit 67. Wer aber 45 Beitragsjahre vorweisen kann, kann mit 63 Jahren abschlagsfrei Rente bekommen, so unsere Ausführungen im Koalitionsvertrag. Das Zugangsalter, mit dem der abschlagsfreie Rentenzugang möglich ist, wird schrittweise parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben.

Der derzeit vorliegende Gesetzesentwurf von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles wird momentan beraten. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keinerlei Auskunft darüber geben kann, wie sich die zukünftige Gesetzeslage auf Ihre persönliche Lage auswirken wird. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Erläuterungen zur Rentenpolitikweiterhelfen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr Armin Laschet

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