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Armin Laschet
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Frage von Barbara W. •

Warum hat die CDU/CSU im Rechtsausschuss des Bundestages den Änderungsantrag der grünen Bundestagsfraktion abgelehnt und erfüllt nicht die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs?

Sehr geehrter Herr Laschet,

hiermit verweise ich auf den Tagesschau-Kommentar von Herrn Matthias Reiche ARD Studio Brüssel Stand: 20.07.2021 RECHTSSTAATLICHKEIT IN DER EU
Auch Deutschland weist Mängel auf!

Auch Deutschland kommt nicht ungeschoren davon. So ist noch immer die Weisungsbefugnis der Justizminister gegenüber Staatsanwälten nicht abgeschafft.

Weiterhin verweise ich auf einen Kommentar DIE ZEIT online, Verfasser Herr Martin Klingst bereits vom 21. Juni 2000 "Staatsanwälte am Gängelband der Politik"

Warum hat die CDU/CSU im Rechtsausschuss des Bundestages den Änderungsantrag der grünen Bundestagsfraktion am 09. Juni 2021 (Bundestagsdrucksache 19/30517), das sogenannte externe ministerielle Einzelfall-Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft zu beschränken und transparent zu machen sowie den von der grünen Bundestagsfraktion eingebrachten Antrag 2019 "Stellung der Staatsanwaltschaft rechtsstaatlich reformieren" Bundesdrucksache 19/13516 abgelehnt?

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