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Frage von Marco S. •

Frage an Armin Laschet von Marco S. bezüglich Gesundheit

Nach med. Kenntnisstand können (müssen nicht) Mund-/Nasenmasken auf Dauer die Gesundheit beinträchtigen. Das gilt nicht generell, gilt aber für Menschen, bei denen die Bede­ckung von Mund und Nase kontraindiziert ist. Nachweis: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/112344/Nicht-fuer-jeden-ist-das-Tragen-einer-Maske-unbedenklich

Da es sich bei der NRW-Verpflichtung eine Mund-Maske zu tragen um eine Verordnung handelt - und kein Gesetz - stelle ich folgende Frage:

Übernimmt das Bundesland NRW - ohne wenn und aber - die Haftung für gesundheitliche Schäden, die durch die Verordnung entstehen?

Bitte bedenken Sie bei Ihrer Beantwortung folgende Langzeitstudie zum Thema "Hinweise für den Nutzen von Gesichtsmasken", Quelle und Nachweis: https://www.public-health-covid19.de/images/2020/Ergebnisse/Gesichtsmasken_Kompetenznetz_Fact_Sheet_452020.pdf

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