Frage an Armin Laschet von Jürgen K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Laschet,
gemäß Grundgesetz ist die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat. In Art. 20 Abs 3 GG heißt es: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Ich verstehe es so, dass die Exekutive unter anderem von sich aus um die Einhaltung der Stickstoffdioxid Grenzwerte bemühen muss. Und wenn dies nicht in ausreichendem Maße geschieht, muss es möglich sein, die Exekutive durch Klage, z.B. von Seiten der Deutschen Umwelthilfe dazu zu zwingen.
Beim CDU Parteitag machten Sie den Vorschlag, diese Klagemöglichkeiten einzuschränken, bzw. der DUH den Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen.
Inwieweit entspricht es Ihrer Meinung nach Rechtsstaatlichen Prinzipien, wenn für eine Regierungspartei unliebsame Klagen erschwert, bzw. mit Sanktionen belegt werden?
Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte sowie den aktuellen Entwicklungen in Polen, Ungarn und der Türkei, wie stehen Sie zu dem auch an Aachener Schulen vermittelten Satz: "Wehret den Anfängen"?
Mit freundlichen Grüßen
J. K.