Frage an Armin Laschet von Albert W. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Laschet,
Sie bemühen sich ja sehr darum, die Einbruchszahlen in NRW als Beleg für das Versagen der Landesregierung in der inneren Sicherheit und als Argument für die Schleierfahndung zu erwähnen, zuletzt auch in der Fernsehdiskussion gegen Frau Kraft.
Weshalb unterschlagen Sie dabei die Zahlen, die vom statistischen Bundesamt für 2016 vorgelegt wurden und die besagen, dass in NRW gerade die Einbrüche um fast 17% zurückgegangen sind, wogegen die Zahlen in Bayern - das Sie ja so gerne als Beispiel anführen - die Einbruchszahlen nur um ca. 9% zurückgingen. Und dabei hat Bayern in seinem Polizeigesetz die Schleierfahndung integriert, müsste also nach Ihrem Verständnis deutlichere Erfolge aufgrund der Schleierfahndung aufweisen.
Weiter ist festzustellen, dass in Bayern - trotz Schleierfahndung - mehr terroristische Anschläge verübt wurden, als in NRW, hinzu kommt noch der rechtsradikale Terroranschlag in München mit 12 Toten hinzu.
Meine Frage an Sie: weshalb unterschlagen Sie diese vorliegenden Zahlen oder bringen Sie in falsche Zusammenhänge, um die Schleierfahndung auch für NRW immer wieder zu fordern?
Und hat das Bundesverfassungsgericht die anlasslose Schleierfahndung nicht als grundgesetzwidrig eingestuft?
Ist das für Sie kein Argument für Sie?
A. W.
Bochum