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Armin Laschet
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Frage von Michael Z. •

Frage an Armin Laschet von Michael Z. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Laschet,

Tatsache ist, dass derzeit eine Bücherei nur dann Landesmittel bekommen kann, wenn es eine hauptamtliche Bibliothekarin mit mindestens 50% Beschäftigungsumfang gibt. Auch wenn die übrigen Kriterien erfüllt sind, gibt es keine Förderung aus Landesmitteln. Den kirchlichen Bücherei-Fachstellen ist das schon lange ein "Dorn im Auge". Aber wir konnten trotz aller Argumente bisher nicht an dieser "Festung" rütteln.

Fällt diese bürokratische Hürde weg, kostet das das Land NRW keinen Cent. Es entstünde ein Wettbewerb der Ideen, bei dem Ehrenamtler und Hauptberuflicher mit den besten Konzepten um Fördermitteln werben. Qualität entscheidet, nicht eine sachfremde Formalie.

Ach so, vielleicht noch ein Beispiel für solche Projekte: einige Stadtbibliotheken bauen derzeit mit Landesmitteln den Verleih von Ebooks auf. Das geht nicht ohne Unterstützung bei den (doch sehr hohen) Anfangsinvestitionen. Von solchen innovativen Projekten bleiben wir Ehrenamtler ausgeschlossen, auch wenn wir z.B. hochqualifiziertes Personal, tägliche Öffnungszeiten, und eine Wachstumsquote bei den Leserzahlen von 400% in den letzten Jahren hatten.

Übrigens auch Projekte zur Leseförderung bei Kindern o.ä., egal was: ohne Hauptamtler keine Förderung. Das ist für mich als Pädagoge schwer einzusehen, dass es eher Geld für pädagogische Projekte gibt, wenn das ein Bibliothekar macht, als wenn ein Pädagoge das ehrenamtlich durchführt...

Können Sie sich vorstellen, sich dafür einzusetzen, im Falle Ihrer Wahl am 13.5. diese Regelung zu ändern und gegebenenfalls auch unsere Online-Petition zu unterstützen?

http://openpetition.de/petition/online/zugang-von-ehrenamtlich-gefuehrten-bibliotheken-zu-foerdermitteln-in-nrw

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ziemons,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 2. April. Leider konnte ich Ihnen auf Grund der vielen Termine nicht eher antworten.

Die Bibliotheken liegen der CDU sehr am Herzen. Aus diesem Grunde hat meine Fraktion in der vergangen Legislaturperiode den Entwurf zu einem Bibliothekengesetz in den Landtag eingebracht. Dieses Gesetz hätte vor allen die kirchlichen Bibliotheken gestärkt. Rot/Grün lehnen ein solches Gesetz ab.

Wir werden uns im neu gewählten Landtag erneut für unser Bibliothekengesetz einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Armin Laschet

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