Frage an Armin Laschet von Bruno S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Laschet,
da Sie mir auf meine Anfragen ( 21. Sept. + 7.November 2011) per e-mail zu den Dichtigkeitsprüfungen bisher nicht geantwortet haben, versuche ich es jetzt auf diesem Weg. Wie ich jetzt durch die online-Nachrichten von Haus & Grund Rheinland erfahren habe, hat sich jetzt die Fraktion der NRW-CDU für die Beibehaltung der Dichtigkeitsprüfungen ausgesprochen, trotz der Kenntnis, dass es keinen wissenschaftlichen Beweis dafür gibt, dass Leckagen von privaten Abwasserleitungen das Grundwasser gefährden. Auch vor dem Hintergrund der Abstimmung im Wirtschaftsausschuss und den berechtigten Fragen des Petitionsausschuss ist diese neue Einstellung nicht nachzuvollziehen. Auch die Stellungnahme des Experten für öffentlichen Rechts, Herrn Prof.Muckel von der UNI Köln,zeigt, dass die gesetzlichen Regelungen über die Dichtigkeitsprüfungen von privaten Abwasserleitungen verfassungswidrig sind!!
Da Sie bekunden, sich für die Menschen in Ihrem Wahlkreis Aachen einzusetzen, bitte ich Sie, mir und meinen Mitstreitern mitzuteilen, ob Sie für oder gegen die Beibehaltung der Dichtigkeitsprüfungen sind.
Auch wir sind für den Schutz des Grundwassers. Bitte aber keine unangebrachten flächendeckende Dichtigkeitsprüfungen. Nur in begründeten Fällen bei nachgewiesener Gefährdung des Grundwassers sollte man solche Prüfungen vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
B.Schröder