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Armin Laschet
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Frage von Jan H. •

Frage an Armin Laschet von Jan H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Laschet,

Ende August ging ein offener Brief der "Laizistischen Sozis" an Sie und andere Mitglieder des Ausschusses zur Schulgesetznovelle, bezüglich der Rechtmäßigkeit des Gottesbezugs im Schulgesetz von NRW und der Gerechtigkeit sogenannter "Bekenntnisschulen" – Grundschulen unter kirchlicher Leitung, aber in staatlicher Trägerschaft.

Leider ist bis heute keine Stellungnahme Ihrerseits oder des Ausschusses erschienen (auch keine Empfangsbestätigung). Da das Gesetz eine Dauer bis 2023 haben soll, werden damit langfristig die Weichen gestellt – in einer offensichtlich im Umbruch befindlichen Situation in der Bevölkerung und (ihrer Beziehung zu) den Kirchen. Eine Unrechtssituation könnte so zementiert werden.

Darf ich fragen, wie sie zu den Punkten der "Laizistischen Sozis" stehen?

Viele freundliche Grüße von Jan Hochbruck

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hochbruck,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11. Oktober 2011 an mich.

In Artikel 7 der Verfassung Nordrhein-Westfalens werden die Grundsätze der Erziehung normiert. Hier wird der Gottesbezug verfassungsrechtlich festgelegt. Dies greift der Gottesbezug im Schulgesetz auf. Er ist damit eindeutig rechtsmäßig und vom Verfassungsgeber gewünscht.

Artikel 12 der Landesverfassung NRW ist die Grundlage für § 26 Abs. 3 des Schulgesetzes, in dem die Möglichkeit für Bekenntnisschulen geregelt ist.
Die CDU-Landtagsfraktion steht voll und ganz hinter diesen rechtlichen Setzungen, die dem religiösen Bedürfnis der Menschen in unserer Gesellschaft gerecht werden. Es ist gut, dass dies nicht nur bis 2023, sondern weit darüber hinaus festgeschrieben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Armin Laschet

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