Frage an Armin Laschet von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Landesminister!
Zunächst meinen Respekt für Ihre Bemühungen zur Integration von Zuwanderern, m. E. haben die großen Parteien da jahrzehntelang geschlafen! Wie genau denken Sie ist es möglich, das Problem anzugehen? Ich stelle die Frage vor dem Hintergrund, dass Immigration in die Parallelgesellschaften auch durch eine hohe Geburtenrate bei schlecht integrierten Migranten möglich ist. Muss nicht hier der Staat gem. Art. 6 GG sein Wächteramt (anstatt unbescholtene Familien wie im "Fall Görgülü" grundlos über Jugendämter zu schikanieren) über die Familien ausüben, zum Wohle der Kinder und der Gesellschaft, indem er verbindlich festschreibt:
1.) Jedes Schulkind hat bei Schulantritt die deutsche Sprache akzeptabel zu beherrschen.
2.) Jede Schülerin und jeder Schüler hat das verbindliche Recht auf Teilnahme am Sexualaufklärungs- und Sportunterricht. Dieses ist notfalls vom Staat für die Kinder und Jugendlichen durchzusetzen.
3.) Personen, die nicht integrationsfähig und -willig sind, können nicht dauerhaft ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland begründen.
?
War die rot-grüne "Reform" des Staatsangehörigkeitsrechts vor zehn Jahren vor diesem Hintergrund falsch, weil nun jeder quasi eingebürgert wird, der zufällig hier wohnt bzw. geboren wurde?
Ich gebe einen Text zum Nachdenken dazu, der zeigen soll, wie tabubehaftet das Thema ist:
http://wiki.piratenpartei.de/Wie_Karl_zum_%22Nazi%22_wurde
(Es wird an einem fiktiven Beispiel gezeigt, wie schnell ein islamisierungskritischer Durchschnittsbürger in die Ecke des Rechtsextremismus gestellt wird. Glauben Sie, dass Konservative durch die Tabuisierung letztenendes tatsächlich radikalisiert werden können?)
"Fall Görgülü": http://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Görgülü
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Siebel
Sehr geehrter Herr Siebel,
haben Sie vielen Dank für Ihren Zuspruch und Ihre Fragen zu einigen Aspekten der Integrationspolitik.
Mit Ihren Fragen zielen Sie auf zwei der zentralen integrationspolitischen Aufgaben, vor denen wir stehen: die Sprachförderung für Kinder sowie die "nachholende Integrationspolitik", wie es der renommierte Integrationsforscher Klaus J. Bade genannt hat.
In den vergangenen fünf Jahren haben wir in Nordrhein-Westfalen die individuelle Sprachförderung gestärkt und verbindliche Sprachtests eingeführt. Jedes Kind wird zwei Jahre vor der Einschulung auf seine Deutschkenntnisse hin überprüft. Daran schließt sich eine individuelle zusätzliche Sprachförderung an, für das Land mittlerweile rund 28 Mio. Euro bereitstellt - gegenüber 7,5 Mio. Euro im Jahr 2005. So stellen wir sicher, dass jedes Kind - unabhängig von der Herkunft seiner Eltern - gut Deutsch spricht, wenn es in die Schule kommt.
Die Schule und der gemeinsame Unterricht sind - wie Sie zu Recht hervorheben - wichtige Elemente der Integrationspolitik. Eine Befreiung vom Unterricht, z.B. vom gemeinsamen Sport- oder Sexualkundeunterricht, ist daher nur in Ausnahmefällen möglich. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wirbt zudem darum, dass mehr Menschen mit Zuwanderungsgeschichte den Lehrerberuf anstreben und an den Schulen unterrichten. Sie können dort Vorbilder für die Schülerinnen und Schüler sein, die zu Integration, Teilhabe und dazu motivieren, durch Bildung die Voraussetzungen für den Aufstieg zu schaffen.
Chancen auf Aufstieg und Teilhabe müssen wir zudem auch denjenigen Zugewanderten eröffnen, die schon länger bei uns leben und die Schule bereits durchlaufen haben. Diesen Teil der "nachholenden Integrationspolitik" gilt es in den kommenden Jahren noch weitaus stärker in den Blick zu nehmen, als das bislang geschehen ist.
Das im Jahr 2000 eingeführte neue Staatsangehörigkeitsrecht sehe ich nicht als Integrationshemmnis. Es entspricht vielmehr den Erfordernissen eines Einwanderungslandes, wie es Deutschland bereits seit vielen Jahrzehnten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Laschet