wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?
Sehr geehrte Frau Fäscher,
wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.
Sehr geehrter Herr R.,
da Ihre Grundannahme für den Bezug zum Nürnberger Kodex nicht stimmt, da die Impfstoffe zugelassen sind, erübrigt sich ein tieferes Einsteigen in die Debatte, die offensichtlich nicht der Aufklärung dient. Sowohl der Ethikrat als auch führende Verfassungsrechtler haben vor einigen Wochen eine Impfpflicht in Relation zu den angestrebten Schutzzielen als verhältnismäßig eingestuft - allerdings basierte dies auf anderen Datenlagen. Ich selbst sehe das aktuell nicht mehr gegeben und werde voraussichtlich gegen eine allgemeine Impfpflicht stimmen. Gleichwohl halte ich den Grundansatz einer solidarischen Gesellschaft, bei der die vermeintlich Stärkeren die Schwächeren schützen, für richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Ariane Fäscher