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Ariane Fäscher
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Frage von Julian K. •

Sehr geehrte Frau Fäscher, wie stehen Sie zu einem potentiellen AfD-Verbotsantrag?

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Grundsätzlich befürworte ich wie meine Fraktion die Einleitung eines Prüfverfahrens. Es dauert bis zu 5 Jahre bis so ein Ergebnis vorliegt. Auf die kommende Bundestagswahl hat es somit keine Auswirkungen, außer der AfD Wasser auf die Mühlen der Opfer-Erzählung zu spülen. Neben dem Kriterium der nachgewiesenen Verfassungsfeindlichkeit - daran dürfte inzwischen aufgrund der unverhohlenen Hetze und zahlreichen verfassungsfeindlichen Aussagen auch führender AfD-Politiker kein Mangel mehr bestehen - gilt es aber das ebenfalls der Kriterium der Potentialität - also der Umsturzfähigkeit des bestehenden Staatsgefüges - beweisfest zu belegen. Als Grundlage für eine gesicherte Einschätzung wird ein angekündigtes Gutachten des Bundesverfassungsschutzes erwartet, das momentan weder dem Innenministerium noch der Fraktion vorliegt. Als Grund nennt der Verfassungsschutz, den Wahlkampf nicht beeinflussen zu wollen. Das erzeugt ein Dilemma. Wir sind klar darin, dass die AfD durch Hetze und Desinformation den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Demokratie und Deutschlands Verankerung im europäischen Staatenverbund im Kern zerstören will. Dem werden wir mit aller Entschiedenheit entgegen treten. Aber in einem rechtssicheren und parlamentarisch belastbaren Verfahren auf der Basis des avisierten Gutachtens.

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