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Ariane Fäscher
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Frage von Michael L. •

Sehr geehrte Frau Fäscher, richtet sich Ihre Entscheidung zur Prüfung eines AfD-Verbots danach, ob sich deren Mitglieder dann als Opfer darstellen können?

Daran anschließend würde mich interessieren, welche Bedeutung Sie Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz bei messen? Viele Grüße Michael L.

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In der Sache unterstütze ich ein Prüfverfahren, aber auf einer Basis, die auch gewährleistet, dass der Antrag mehrheitsfähig ist und am Ende in beiden entscheidenden Beweisfeldern (Rechtsextremismus und Potenzialität = Fähigkeit, den Staat zu stürzen) zu einer Beweisfähigkeit und damit einem Verbot führen kann. Sonst würde höchstrichterlich ein "Persilschein" entstehen, der fatal wäre. 

So ein Verfahren dauert bis zu 5 Jahren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre also keine rechtliche Auswirkung auf das Wahlergebnis zu erwarten. Allerdings wäre es Wasser auf die Mühlen der Opfer- und Zensurerzählung der AfD und würde rechte Wahlerfolge eher noch motivieren. Das wäre mir zwar kein Hinderungsgrund, mit diesem politischen Risiko müsste allerdings ein Erfolg nah und greifbar sein. 
 

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