Sehr geehrte Frau Fäscher, richtet sich Ihre Entscheidung zur Prüfung eines AfD-Verbots danach, ob sich deren Mitglieder dann als Opfer darstellen können?
Daran anschließend würde mich interessieren, welche Bedeutung Sie Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz bei messen? Viele Grüße Michael L.
In der Sache unterstütze ich ein Prüfverfahren, aber auf einer Basis, die auch gewährleistet, dass der Antrag mehrheitsfähig ist und am Ende in beiden entscheidenden Beweisfeldern (Rechtsextremismus und Potenzialität = Fähigkeit, den Staat zu stürzen) zu einer Beweisfähigkeit und damit einem Verbot führen kann. Sonst würde höchstrichterlich ein "Persilschein" entstehen, der fatal wäre.
So ein Verfahren dauert bis zu 5 Jahren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre also keine rechtliche Auswirkung auf das Wahlergebnis zu erwarten. Allerdings wäre es Wasser auf die Mühlen der Opfer- und Zensurerzählung der AfD und würde rechte Wahlerfolge eher noch motivieren. Das wäre mir zwar kein Hinderungsgrund, mit diesem politischen Risiko müsste allerdings ein Erfolg nah und greifbar sein.