Frage an Anton Kreitmair von Adelheid S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Kreitmair,
bezüglich der Abstimmung für ein Verbot von Glyphosat bei der Sie gegen ein Verbot stimmten. ~Es gebe noch keinen wissenschaftlichen Konsens - und andere Mittel seien noch giftiger ~. Sie sagten: "Wenn das Glyphosat ausfällt, kommen andere Pflanzenschutzmittel in größeren Mengen" woher nehme Sie diese Gewissheit? Gerade bei Ihnen als Landwirt kann ich Ihr Abstimmungsverhalten überhaupt nicht verstehen. Außerdem kann der Bay. Landtag doch solch extrem giftige und krebserregende Mittel von vornherein blockieren. Ich hoffe auf die Beantwortung meiner Frage. Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrte Frau Seibold,
vielen Dank für Ihre Frage und die Möglichkeit, meine Haltung zu erklären.
Gerade als praktischer Landwirt habe ich einen Einblick in die Materie.
Pflanzenschutzmittel - auch Glyphosat - ermöglichen Landwirten relativ sichere Ernten,
da dieses Mittel unerwünschten Pflanzenwuchs im Kulturpflanzenbau verhindert. Auch die erosionsmindernden und Bodenlebewesen fördernden Mulch- und Direktsaatverfahren kommen kaum ohne den Wirkstoff Glyphosat aus.
Aufgrund des langjährigen Einsatzes ist Glyphosat ein sehr umfassend und breit getesteter Wirkstoff. Mir ist eine durchaus kritische, aber wissenschaftlich fundierte Diskussion wichtig.
Ein schnelles Verbot ist aufgrund der Bewertung der WHO aus meiner Sicht daher nicht richtig, da die IARC Klassifizierung eine Teilmeinung der WHO ist und im Widerspruch zu vielen Behörden weltweit steht.
Glyphosat wird von den für die gesundheitliche Bewertung zuständigen nationalen, europäischen und anderen internationalen Institutionen einschließlich der WHO Expertengruppe für Pflanzenschutz-Rückstände (JMPR) nach Prüfung aller vorliegenden Studien als nicht krebserzeugend bewertet.
Das IARC beruft sich bei seiner Einstufung von Glyphosat lediglich auf drei Studien, wohingegen das Bundesamt für Risikobewertung an die 30 Studien ausgewertet hat, darunter auch die drei genannten der IARC.
Ein Blick auf die Einstufung der IARC relativiert die Einstufung, da Glyphosat mit Produkten des menschlichen Alltags eingestuft wird,
bei denen über ein Verbot nicht einmal annähernd nachgedacht wird.
Klassen der IARC mit beispielhaften Einstufungen
Klasse 1: krebserregend für den Menschen:
· alkoholische Getränke,
· Rauch bei der Verbrennung von Kohle im Haushalt,
· Abgase von Dieselmotoren
· Beruf des Malers
· Sonnenstrahlung
· Holzstaub
· Tabak
· Usw.
Klasse 2A: wahrscheinlich krebserregend für den Menschen
· Glyphosat
· Acrylamide
· Frittieren
· Beruf des Friseur
· Heißer Mate-Tee
· Malaria
· Usw.
Klasse 2B: vielleicht krebserregend für den Menschen
Klasse 3: nicht klassifizierbar
Klasse 4: nicht krebserregend
Von extrem giftig und krebserregend zu sprechen, dafür gibt es derzeit nicht annähernd eine Grundlage. Bitte lesen Sie sich die Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung durch, deren unabhängige Arbeit ich sehr schätze.
Auch die Schweiz betrachtet Rückstände von Glyphosat aus der Anwendung als Pflanzenschutzmittel als unbedenklich für die Bevölkerung.
Ich unterstütze den Antrag der CSU, bis zur Neubewertung des Wirkstoffs die Auswirkungen von Glyphosat weiterhin intensiv zu untersuchen und nach Vorliegen der Neubewertung über Maßnahmen zu berichten.
Sehr geehrte F. S. , sehr gerne lade ich Sie zu einer Felderbegehung auf meinen Betrieb ein - wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte.
Freundliche Grüße
Anton Kreitmair