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Anton Hofreiter
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Frage von Lukas K. •

Weshalb will die Ampel den EU Direktwahlakt 2018 ratifizieren?

Sehr geehrter Herr Hofreiter,

das Bundesverfassungsgericht hat erst 2011 die 5%-Sperrklausel gekippt und 2014 kurz vor der EU-Wahl die 3%-Sperrklausel. Der Direktwahlakt 2018 fordert nun Mitgliedsstaaten dazu auf, eine Sperrklausel zwischen 2% und 5% zur EU Wahl einzuführen. Auch Deutschland wäre dazu verpflichtet. Im Ampel Koalitionsvertrag steht dazu: "Wenn bis zum Sommer 2022 kein neuer Direktwahlakt vorliegt, wird
Deutschland dem Direktwahlakt aus 2018 auf Grundlage eines Regierungsentwurfes zustimmen". Warum will die Ampel einem Wahlakt zustimmen, der eine mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbare Regelung enthält? Soll hier die Kompetenz des BVerfG umgangen werden, nur um die Sperrklausel einzuführen? Und warum wird einem möglichen neuem Wahlakt nur Zeit bis Sommer 2022 gegeben? Haben die letzten sieben Jahre nicht bewiesen, dass wir keine Sperrklausel auf EU-Ebene brauchen?
Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Lukas K.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Im EU-Parlament wurde am 3. Mai 2022 ein Vorschlag für einen neuen EU-Direktwahlakt beschlossen. Mir ist es besonders wichtig, transnationale Listen durch die Schaffung eines neuen EU-weiten Wahlkreises mit 28 Sitzen einzuführen. Mit dem Direktwahlakt machen wir die EU demokratischer und transparenter und erhöhen die Beteiligung aller Menschen in der EU.

Mit freundlichen Grüßen

​​​​​​​Dr. Anton Hofreiter

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