Was halten Sie von diesem Vorschlag?
Sehr geehrter Herr Hofreiter,
was halten Sie von diesem Vorschlag?
Gesetzgebende Volksabstimmung“
Wir möchten, dass die gesetzgebende Volksabstimmung eingeführt wird und dabei repräsentative Demokratie und direkte Demokratie miteinander verbunden werden.
Dazu bedarf es einer Änderung des Art. 82(1) GG.
Der Art. 82 GG bildet den Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens.
In ihm ist geregelt, daß Gesetze verkündet werden und in Kraft treten, wenn der Bundespräsident sie ausgefertigt (unterschrieben) hat.
Künftig sollen Gesetze erst verkündet werden und in Kraft treten, wenn nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten das Volk in einer gesetzgebenden Volksabstimmung zugestimmt hat.
Um das zu ermöglichen, soll der Art. 82(1) GG geändert werden.
Mit freundlichem Gruß
J. T.
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage. In der vergangenen Wahlperiode wurden innerhalb von vier Jahren über 500 Gesetze vom Bundestag verabschiedet. Abgesehen davon, ob man Ihren Vorschlag inhaltlich teilt, halte ich ihn für praktisch nicht umsetzbar.
Beste Grüße
Anton Hofreiter