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Anton Hofreiter
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Frage von Jessica L. •

Warum gibt es keine Konsultationsvereinbarung zwischen D/AT wie es zwischen D/FR möglich ist (Grenzgängerregelung)?

Sehr geehrter Herr Hofreiter,

ich arbeite in einer österreichischen Firma, die ihren innerösterreichischen Mitarbeitern volle Flexibilität bezüglich der Wahl des Arbeitsplatzes innerhalb von Österreich bietet, also auch 100% Homeoffice, wenn gewünscht. Als Grenzgänger ist mir diese Möglichkeit nur zu den in den ab 1.7. wieder geltenden Rahmenbedingungen der Konsultationsvereinbarung möglich. In Hinblick auf Umweltaspekte, Blockabfertigung, nicht mehr zeitgemässige Regelung ("New Normal", Work-Life-Balance): gibt es Bemühungen, eine europäische Lösung zu finden (oder nur D/AT), ohne dass sich wieder hinter Verweisen auf Steuerrecht und der komplexen Verteilung der Sozialabgaben zwischen zwei Ländern versteckt wird? Zwischen FR/D gilt, wer in der Grenzzone arbeitet und lebt, hat die volle Möglichkeit des Homeoffices. Auch CH/D/FR haben die derzeitige Regelung verlängert und es wird an einer Verbesserung gearbeitet. Für D/AT ist das leider bisher nicht bekannt.
Vielen Dank.
Jessica L.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Am 21. August 2023 wurde zwischen Österreich und Deutschland ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart. 

Mit Wirkung zum 1.1.2024 wird nun die Grenzgängerregelung zwischen Deutschland und Österreich geändert. Den Beschäftigten wird mehr Flexibilität hinsichtlich des Arbeitsortes zugestanden. Zukünftig erfüllen Personen bereits dann die Grenzgängereigenschaft, wenn sie in der Grenzzone arbeiten und dort ihren Hauptwohnsitz haben. Ein tägliches Pendeln über die Grenze ist nicht mehr erforderlich. Arbeitstage im Home-Office sind daher von nun an keine schädlichen Tage i.S.d. Grenzgängerregelung mehr .

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