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Anton Hofreiter
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Helmut H. •

Wann hebt die Bundesregierung die Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Berufssoldaten auf?

Grüß Gott Herr Hofreiter,
fast ganz Deutschland und alle in meinen Augen demokratischen Parteien lobhudeln seit Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine mit Anerkennung für die Bundeswehr. Bis auf warme Worte kommt aber bei aktiven wie pensionierten Soldaten, wie auch bei vielen anderen Leuten, die den "Laden Deutschland" am laufen halten, nichts an.
Als Berufssoldaten habe ich Deutschland über 30 Jahre gedient. Als Pensionär werde ich aber jetzt im Gegensatz zu Rentnern sogar noch dadurch bestraft, dass ich mit erreichen der besonderen Altersgrenze gem. § 5 BPolBG einer Zuverdienstgrenze unterliege.
Wann gedenkt die Bundesregierung diese Ungleichbehandlung aufzuheben? Bei den Rentner ging es doch auch, Warum also nicht bei den pensionierten Berufssoldaten, die mit Masse eh Unteroffiziere sind und nicht zu den Leuten mit Spitzenpensionen zählen?
Besten Dank für Ihre Antwort

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Beamt*innen und Soldat*innen erbringen für die Funktionsfähigkeit unserer staatlichen Institutionen einen enormen persönlichen Einsatz.

Es ist wichtig, eine ausgewogene Regelung zu den Hinzuverdienstgrenzen zu finden, die die Lebenssituation der pensionierten Soldat*innen und Beamt*innen umfassend berücksichtigt. Sie bringen eine Fülle von Qualifikationen und Erfahrungen mit. Mit ihrer Expertise und Erfahrung können sie einen Teil dazu beitragen, Lücken in verschiedenen Berufsfeldern zu schließen. Daher ist das Anliegen nachvollziehbar, dass Beamt*innen und Soldat*innen – in Anbetracht des immer drängenderen Fachkräftemangels - auch im Ruhestand ihre wertvolle Arbeitskraft als solche auch neben bzw. nach ihrer aktiven Dienstzeit einsetzen dürfen.

Angesichts des demografischen Wandels und unseres Nachwuchsmangels in der Bundeswehr und generell im Öffentlichen Dienst gilt jedoch auch, dass mögliche Fehlanreize für den Eintritt in einen vorgezogenen Ruhestand vermieden werden müssen. Wenn Ruhestandsbeamt*innen und -soldat*innen vor  Überschreiten der Regelaltersgrenze durch Hinzuverdienst ein höheres Einkommen generieren könnten als Beamt*innen während der aktiven Dienstzeit, könnte dies Anreize für einen solchen vorgezogenen Ruhestand schaffen und somit den Arbeitskräftemangel im Öffentlichen Dienst verstärken. Dem allgemeinen Fachkräftemangel sollte jedoch entgegengetreten werden, ohne den Fachkräftemangel im Öffentlichen Dienst zu verschärfen.

Anreize für ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zu schaffen, widerspräche damit auch den fundamentalen Prinzipien unseres Beamtenrechts. Darüber hinaus muss auch die Gleichbehandlung und Gleichstellung anderer Gruppen im Öffentlichen Dienst beachtet werden. Wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzen uns deshalb für eine Regelung ein, die den Hinzuverdienst ermöglicht, ohne aber Fehlanreize zu schaffen. Hierzu ist das Bundesministerium des Innern aktuell aufgefordert, eine Regelung zu finden, die beide Aspekte berücksichtigt.

Freundliche Grüße

Anton Hofreiter

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