Sie sprachen am 28.03.23 bei Maischberger zum Thema HEIZUNGSVERBOT von Übergangsfristen und Härtefallregelungen, die Sie leider nicht näher erklärten. Könnten Sie dies bitte hier näher erläutern?
Sehr geehrter Herr Hofreiter,
halten Sie die WÄRMEPUMPENLÖSUNG IN D- Land, das aktuell den höchsten Strompreis aller G20 Staaten hat ( aktuell z.B Frankreich: 20ct./ kWh, D- Land durchschnittlich 45ct/ kWh ) wirklich für sozial gerecht?
Können Sie garantieren, dass für Elektroautos, Wärmepumpen etc. wirklich genug (PREISWERTER) Strom zur Verfügung steht?
Werden wir dieses Jahr ggf. wieder Strom an Frankreich liefern, wenn deren Atomkraftwerke wegen Niedrigwasser oder Wartungsarbeiten etc. ( (wie 2022 )ausfallen?
Was würde die französische Bevölkerung wohl tun, wenn diese soviel Geld für Strom zahlen müsste wie wir und zusätzlich zum Einbau von Wärmepumpen GEZWUNGEN würde, falls die " alte " Gasheizung irreparabel ausfallen sollte?
Haben Sie keine Angst, dass die Deutschen insbesondere wegen der HÖCHSTEN STROMKOSTEN und den durch die Klimawende MASSIV STEIGENDEN STROMBEDARF bald für den Bau von Atomkraftwerken auf die Straße gehen werden, um finanziell überleben zu können?
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage. Das GEG ist mittlerweile mit Änderungen beschlossen worden. Hier finden Sie alle weiteren Informationen: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/gebaeudeenergiegesetz/gebaeudeenergiegesetz-node.html
Freundliche Grüße
Anton Hofreiter