Herr Hofreiter, 2020 trat das neue PsychoThG in Kraft, dieses ist leider alles andere als Patientenfreundlich. Wie würden Sie dieses überarbeiten?
Die Reform des Psychotherapeuten Gesetzes zur Approbation aus dem Jahre 2020 verschlimmert diese Situation weiter.
Nach aktuellem Gesetz darf nur zur Approbation zugelassen werden, wer:
- einen einschlägigen, polyvalenten Bachelorabschluss in Psychologie
- ein anschließendes KliPP-Masterstudium absolviert
Offizielle Diagnosen dürfen nur von Therapeuten gestellt werden. Psychologen haben diese Zulassungen nicht, dürfen auch kaum behandeln, lediglich beraten. Psychologen M.Sc. verfügen über weitgehende Kenntnisse zu psychischen Erkrankungen, sollten je nach Spezialisierung auch die Möglichkeit zu offiziellen Diagnosen sowie Behandlung haben.
Weiterhin sollte es Psychologen ermöglicht werden, ebenfalls eine Psychotherapeuten Weiterbildung anzustreben.