Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich werde das Portal abgeordnetenwatch.de künftig nicht mehr nutzen und dort keine Fragen mehr beantworten. Für konkrete inhaltliche Fragen zu meinem Aufgabenbereich, sachliche Kritik oder Feedback können Sie sich gerne direkt an eines meiner Büros wenden. Meine politischen Positionen vertrete ich zudem in Plenarreden, Interviews, Gastbeiträgen in Zeitungen und Zeitschriften, auf Social Media und öffentlichen Veranstaltungen.
Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Maximilian S. •

Herr Hofreiter, 2020 trat das neue PsychoThG in Kraft, dieses ist leider alles andere als Patientenfreundlich. Wie würden Sie dieses überarbeiten?

Die Reform des Psychotherapeuten Gesetzes zur Approbation aus dem Jahre 2020 verschlimmert diese Situation weiter.

Nach aktuellem Gesetz darf nur zur Approbation zugelassen werden, wer:

- einen einschlägigen, polyvalenten Bachelorabschluss in Psychologie

- ein anschließendes KliPP-Masterstudium absolviert

Offizielle Diagnosen dürfen nur von Therapeuten gestellt werden. Psychologen haben diese Zulassungen nicht, dürfen auch kaum behandeln, lediglich beraten. Psychologen M.Sc. verfügen über weitgehende Kenntnisse zu psychischen Erkrankungen, sollten je nach Spezialisierung auch die Möglichkeit zu offiziellen Diagnosen sowie Behandlung haben.

Weiterhin sollte es Psychologen ermöglicht werden, ebenfalls eine Psychotherapeuten Weiterbildung anzustreben.

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