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Anton Hofreiter
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Frage von Lukas D. •

Änderung / Abschaffung des Art. 12a GG?

Sehr geehrter Herr Hofreiter,

da sich die aktuelle Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag auf Seite 114 selbst zu einer Gleichstellung von Männern und Frauen verpflichtet hat, möchte ich mich bei Ihnen erkundigen, wann seitens der Regierungsfraktionen oder der Bundesregierung ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung des Art. 12a GG zu erwarten ist. Die alleinige Möglichkeit Männer zum Wehrdienst verpflichten zu können, ist mit dem Ziel der Koalition nicht vereinbar. Eine erforderliche 2/3 Mehrheit für eine entsprechende Änderung wird es mit der Unterstützung der Linkspartei und der Unionsparteien geben.

Die gegenwärtige Aussetzung der Wehrpflicht ist dabei nicht ausreichend, um die Gleichstellung sicherzustellen, da diese selbstverständlich wieder in Kraft gesetzt werden kann. Eine Änderung oder gar Abschaffung des Art. 12a GG ist damit zur Zweckerreichung der Gleichstellung unerlässlich.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.

die Wehrpflicht ist ein Relikt aus alter Zeit. Der Personalmangel in der Bundeswehr muss stattdessen durch die Erhöhung der Attraktivität des Berufes entgegengewirkt werden. Hierfür sind unter anderem eine gute Ausstattung und verbesserte Arbeitsverhältnisse notwendig. In Bezug auf die Gleichstellung möchte ich darauf hinweisen, dass es Frauen seit 2000 erlaubt ist (Urteil des europäischen Gerichtshof) in allen Bereichen der Bundeswehr zu arbeiten.  

Mit freundlichen Grüßen

Anton Hofreiter 

 

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