Frage an Anton Hofreiter von Jeannette T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hofreiter,
der Nachrichten-Sender B-5-aktuell berichtete am Montag, 19. Mai 2008, dass zahlreiche bayerische Bundestagsabgeordnete an den Flughäfen München und Nürnberg kostenlos ihr Auto in den Parkhäusern abstellen. Laut den Recherchen des BR beläuft sich der Gegenwert dieser kostenfreien Parkhausnutzung auf 4900,- Euro.
Laut der Münchner Abendzeitung sind derartige Zuwendungen von Unternehmen die sich in staatlicher Hand befinden - das gilt für den Münchner Airport ebenso wie für den Flughafen Nürnberg - nicht mit den "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags" vereinbar. (Quelle: http://www.abendzeitung.de/muenchen/28568 - "Freiparken für Politiker am Flughafen" - 19. Mai 2008 )
Immer wieder betonen Bundestagsabgeordnete, dass die steuerfreie Kostenpauschale u. a. notwendig ist, um den Kontakt zu den Wählern und Bürgern im Wahlkreis zu pflegen - so bin ich davon ausgegangen, dass die Parkgebühren an den Flughäfen mit dieser Kostenpauschale verrechnet werden. Da bin ich offensichtlich von falschen Vorraussetzungen ausgegangen.
Im Flughafenumland wundert man sich immer wieder, warum sich Abgeordnete nicht zum Thema Fluglärm, Kerosinbesteuerung oder Nachtflugregelung äussern - angesichts dieser Freiparkscheine wird diese Sprachlosigkeit verständlich.
Können Sie sich vorstellen, dass diese Praxis - in Anbetracht der derzeitigen Diskussion um die "Anpassung" der Abgeordneten-Diäten - geringe Zustimmung bei den Bürgern findet und ein derartiges Verhalten das Vertrauen in die Abgeordneten nicht unbedingt fördert?
Auf Ihre Antwort bin ich sehr gespannt und verbleibe bis dahin
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Treßelt
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Quelle: Augsbuger Allgemeine - 20. Mai 2008 "Politiker parken kostenlos am Airport"
Sehr geehrter Frau Treßelt,
ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die von Ihnen kritisierte Praxis des kostenlosen Parkens von Bundestagsabgeordneten an Flughäfen auf geringe Zustimmung bei den Bürgerinnen und Bürgen stößt. Es würde mich wundern, wenn es anders wäre, weil dieses Verhalten - wie Sie richtig erwähnt haben - nicht den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) entspricht. Im Übrigen können diese Kosten ohne Probleme aus der Kostenpauschale bezahlt werden.
Nach den Regelungen des § 4 Abs. 4 und 5 der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages in Verbindung mit § 25 Abs. 2 Parteiengesetz, dürfen MdB „Spenden von Unternehmen, die ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand stehen oder die von ihr verwaltet oder betrieben werden, sofern die direkte Beteiligung der öffentlichen Hand 25 von Hundert übersteigt", nicht annehmen. Dies gilt auch für geldwerte Zuwendungen aller Art, beispielsweise unentgeltliche Parkberechtigungen. Das sollte eigentlich jeder MdB wissen.
Die Flughäfen Frankfurt (Main), München und Nürnberg gehören mehrheitlich den Ländern und namensgebenden Städten.
Ich habe solche Angebote bis heute nicht erhalten. Ca. 80% meiner Reisen vom Wahlkreis (München-Land) nach Berlin fahre ich mit dem Nachtzug. Und wenn die Zeit wirklich sehr knapp bemessen ist, dann benutze ich auch für Inlandreisen ein Flugzeug. Auch sonstige Inlandsreisen führe ich mit dem öffentlichen Personennahverkehr und der Deutschen Bahn durch. Das gilt auch für die An- und Abreise von und zu Flughäfen. Falls ich ein Auto verwenden muss, benutze ich während Sitzungswochen innerhalb Berlins die Fahrbereitschaft des Deutschen Bundestages oder ein Taxi. Das ist bequem, sicher und schnell. Es geht auch gar nicht anders, weil ich zumindest in Berlin über kein Auto verfüge.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anton Hofreiter