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Anton Hofreiter
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Frage von Toby D. •

Frage an Anton Hofreiter von Toby D. bezüglich Verkehr

Wie ich gelesen habe, wollen manchen den Alkoholwert beim Autofahren auf Null setzen.

Nur wie soll man dann zur Kirche kommen, besser gesagt zurück am Sonntag, wegen Abendmahl, Wein. Damit wird ja dann die Religion eingeschränkt?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Domann,

ja, das stimmt. Dr. Anton Hofreiter setzt sich als Mitglied der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN federführend dafür ein. (Zum Thema Alkohol am Steuer lesen Sie bitte unten weiter.)

Ihre Frage beantworten wir, wie folgt: Das gleiche Problem gilt für Medikamente oder Pralinen, die Alkohol enthalten. Bei Nichtbeachtung der 0,0-Promillegrenze könnten z.B. unterhalb von 0,2 Promille Bußgelder, und ab 0,2 Promille abgestufte Fahrverbote bis zum Entzug der Fahrerlaubnis gelten. Für „geringste“ Alkoholmengen könnte eine Bagatell-Grenze vorgesehen werden, die straf- und bußgeldbefreit ist. Im Übrigen lässt sich eine Kirche auch viel besser mit dem öffentlichen Personennahverkehr oder zu Fuß erreichen.

Ohne Alkohol fährt man sicherer.
Im Jahre 2004 ereigneten sich 22.548 „Alkoholunfälle“ mit Personenschaden. Es wurden 20.262 Verkehrsteilnehmer leicht verletzt, 8.555 schwer verletzt und 704 getötet. Dabei waren 26% der alkoholisierten Unfallbeteiligten in Deutschland zwischen 18 und 25 Jahre alt, weitere 21% gehörten zur Gruppe der 25 bis 34-jährigen, 22% waren zwischen 35 und 45 Jahre alt und 26% waren über 45 Jahre alt. 63% der „Alkoholunfälle“ passieren in der Dunkelheit. Dabei geschehen an Wochenenden doppelt so viele Unfälle wie in den Nächten der restlichen Wochentage.

Erschwert wird die Lage dadurch, dass laut einer Umfrage 20% der Befragten der Meinung sind, dass ein oder zwei Glas Bier einen guten Autofahrer nicht beeinträchtigen. Zwei Standardgläser Bier (0,3 l, 4,8 Vol-% Alkohol) entsprechen 23 g Alkohol. Je nach Körpergröße und Konstitution dürfte bei dieser Menge nach einer Stunde noch ein Promillewert von 0,2 möglich sein. Hinzu kommt die immer noch anzutreffende Selbstüberschätzung beim so genanten „Herantrinken an einen kritischen Wert“. Bei den Rechenmodellen wird übersehen, dass sie auf einem durchschnittlichen Standard basieren und physische und psychische Umstände, die den Promillewert beeinflussen, unbeachtet bleiben. Den wenigsten ist das Problem des Restalkohols bewusst. Denn Alkohol baut sich im Körper wesentlich langsamer ab, als er konsumiert wird.

Auch die Wirkungen von Alkohol werden häufig unterschätzt. Schon bei 0,2 Promille Restalkohol ist die Reaktionsschnelligkeit eingeschränkt. Konzentrationsfähigkeit und Auffassungsgabe sind geringer als normal. Das Wahrnehmungsvermögen ist beeinträchtigt und Entfernungen können nicht richtig eingeschätzt werden. Internationale Vergleichsstudien belegen, dass eine grundlegende Änderung von Einstellung und Verhalten nur durch drastische Senkungen der Promillegrenze verknüpft mit regelmäßigen Alkoholkontrollen erreichbar ist. Ein eindeutiges Alkoholverbot (0,0-Promille) stellt für alle ein klare Regelung dar.

Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist der Missbrauch von Medikamenten und anderer berauschender Drogen, die ebenfalls die aktive Teilnahme am Straßenverkehr gefährlich beeinflussen.
Relativ neue Drogenschnelltests ermöglichen der Polizei eine einfache Feststellung des Drogenkonsums. Auch 2005 stieg die Anzahl der Delikte im Zusammenhang mit der Einnahme von Drogen wie Cannabis, Heroin, Amphetaminen etc. oder Medikamenten wieder dramatisch um 13,0% (27.900 Drogendelikte). Im Vergleich zum Jahr 2000 haben sich die Drogendelikte damit mehr als vervierfacht. Experten schätzen, dass die Dunkelziffer noch um ein Vielfaches höher sein dürfte. Im Jahr 2004 kam es zu 727 Schwerverletzten und Toten durch drogenbedingte Verkehrsunfälle.
Die Strafen sind der Gefahr „Drogen am Steuer“ angemessen: Werden z.B.
Spuren von Ecstasy, Speed oder Kokain im Blut nachgewiesen, muss der Fahrer
selbst wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen mit 4 Punkten in
Flensburg, Geldbußen bis zu 1.500 Euro und ein Fahrverbot bis zu drei
Monaten rechnen.
Ein besonderes Problem stellt die Kombinationswirkung kleinster Alkoholmengen mit z.T. „unverdächtigen“ Medikamenten bei Dauereinnahmen von z.B. Antiallergika dar.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Udo Werner
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Dr. Anton Hofreiter MdB

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