Frage an Anton Hofreiter von brigitte b. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Anton Hofreiter,
wie kann es eigentlich möglich sein, dass beamte, wie ich kürzlich lesen durfte, ca. 5 semester ihres studiums auf die pension angerechnet bekommen und der "normale arbeiternehmer" auf die rente nicht? ist mein studium weniger wert oder weniger kostspielig und zeitintensiv gewesen?
wie ist das mit der verfassung vereinbar?
mit freundlichen grüßen
brigitte bockmeier
Sehr geehrte Frau Bockmeier,
Sie haben Recht mit Ihrer Empörung zu der unterschiedlichen Behandlung von Studienzeiten im Rentenrecht und im Beamtenrecht. Die Bundesregierung verkündet immer wieder, dass bei den Beamten nachgezogen werden würde, sobald bei den Rentnerinnen und Rentnern ein Abbau von Leistungen erfolgt. Nach unserer Erfahrung ist das nicht so.
Das zeigt sich auch bei der Anhebung des Rentenalters. Die Beamten werden immer wieder privilegiert, die SteuerzahlerInnen tragen die Kosten. Das ist schon deshalb absurd, weil derzeit noch sehr unklar ist, wie aus öffentlichen Mitteln die zukünftigen Beamtenpensionen in zehn bis zwanzig Jahren noch zu finanzieren sind. - Leider ist über die Verfassung da s Problem nicht zu lösen. Die besondere Stellung von Beamten ist in Art. 33, Abs.5 des Grundgesetzes geregelt. Das Alimentationsprinzip im Beamtenrecht sieht einen angemessenen Lebensunterhalt für die Beamten und ihre Familie vor. Die Große Koalition hätte derzeit eine entsprechende Mehrheit im Parlament, um das Grundgesetz entsprechend zu ändern. Leider ist damit nicht zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anton Hofreiter