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Anton Hofreiter
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Frage von günter s. •

Frage an Anton Hofreiter von günter s. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen sind im Rahmen der Einkommensteuer generell steuerpflichtig. Veräußerungsgewinne aus Immobilienvermögen sind nach einer Halte-/Besitzdauer von mehr als 10 Jahren steuerfrei. Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 waren z.B. Veräußerungsgewinne aus Aktien nach einer Besitzdauer von 1 Jahr ebenfalls steuerfrei. Diese "steuerliche Ausgestaltung" führt dazu, dass Kapital-/Vermögensanlagen in Aktien und Immobilien unterschiedlich besteuert werden. Ich empfinde diese Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt, da ich keine Argumente feststellen kann, die dies rechtfertigen könnten. Insofern bin ich auch der Meinung, dass der obige Sachverhalt gegen den Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Abs.1 des Grundgesetzes verstößt. Der allgemeine Gleichheitssatz verpflichtet die öffentliche Gewalt, vergleichbare Fälle gleich zu behandeln. Sind Sie der Meinung, dass diese Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist und ggf. mit welcher Begründung ?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo Günter Stirnweis,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Wir wollen mehr Steuergerechtigkeit schaffen. Hierfür wollen wir sowohl die von Ihnen angesprochene Zehn-Jahres-Frist zur Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne von Grundstücken abschaffen als auch die Steuerfreiheit für andere Veräußerungsgewinne wie beim Handel mit Bitcoins, Gold oder Kunstgegenständen.

Mit freundlichen Grüßen
Team Hofreiter

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