Frage an Anton Hofreiter von Werner F. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Hofreiter,
heute Morgen habe ich Ihr Interview im MOMA zu der Kostenverteilung beim Energieverbrauch bei Mietwohngen gesehen.
Als Vermieter habe ich aber bereits als Freund des Energiesparens erheblich in die Mietwohnung investiert, ich möchte hier nur die 3-fach Verglasung beispielhaft nennen, ohne diese Kosten auf die Miete umzulegen (keine Mieterhöhung nach den Modernisierungen). Als kleiner Teil (Eigentümer) einer großen Wohnanlage darf und kann ich leider nicht z.B. die Fassade in "meinem" Bereich ändern oder ein anderes Heizungssystem installieren. Aus meiner Sicht habe ich alles entscheidende gemacht.
Laut Ihrer Aussage bin ich trotzdem für den Energieverbrauch mitverantwortlich und soll mich an den Kosten beteiligen. Ist das nicht ungerecht?
Parallel sehe ich die Kosten für den Energieverbrauch meines Autos. Sicherlich etwas polemisch gefragt, aber mit der gleichen Logik, wird sich VW an meinen Kraftstoffkosten beteiligen? Die sind genauso für die Konstruktion des Autos verantwortlich, wie ich für die Wohnung.
Ein weiterer Bereich: gern würde ich auf ein E-Auto umsteigen. Bei mir ist aber das Auto vorwiegend zum Arbeiten da, ich suche daher einen E-Pkw mit 3,5 to Anhängelast. Zur Zeit gibt es dies meines Wissens noch nicht. Ebenfalls fehlt mir die Vergleichbarkeit im Energieverbrauch zwischen E-Fahrzeugen und herkömmlichen PKWs. Könnten Sie sich dafür einsetzen, dass grundsätzlich, also auch für herkömmliche PKWs, der Energieverbrauch in kWh pro 100 km angegeben wird? Im Moment vergleichen wir immer nur Äpfel mit Birnen.
Über die Beantwortung meiner 3 Fragen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Werner Flindt
(Geesthacht, S-H)
Sehr geehrter Herr Flindt,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Mieter*innen zahlen den CO2-Preis nach bestehender Rechtslage vollständig plus die von ihnen verbrauchte Heizenergie. Jedoch können Mieter*innen nicht darüber entscheiden, mit welchem Energieträger oder welcher Heizung sie heizen und haben damit auch keinen Einfluss auf den CO2 Ausstoß ihrer warmen Wohnung. Und durch die volle Umlage der Heizkosten haben sie bereits einen starken Sparanreiz.
Um die Klimaziele von Paris zu erreichen ist eine deutliche Reduktion des CO2-Ausstoßes beim Heizen unabdingbar. Anders wird es nicht möglich sein, die Klimakrise einzudämmen und damit unser aller Lebensgrundlage zu sichern. Die CO2-Bepreisung von Wärme soll daher nach dem Verursacherprinzip anreizen, die Wärmeversorgung effizienter zu gestalten und auf erneuerbare Energieträger umzustellen.
Es erschien uns nach umfassenden Diskussionen in der Fraktion als folgerichtig, dass der Personenkreis die möglichen zusätzlichen Kosten trägt, der die Entscheidungsbefugnis über die Heizanlage und die verwendeten Energieträger hat. Zwar sind in einer Wohneigentümergemeinschaft nicht die einzelnen Eigentümer dafür verantwortlich, aber in ihrer Gesamtheit schon.
Dementsprechend setzen wir uns dafür ein, dass Vermieter*innen den CO2 Preis übernehmen. Zusätzlich fordern wir eine möglichst unbürokratische Kategorisierung für Gebäudetypen anhand des tatsächlichen und Nutzer und Nutzerinnen unabhängigen Energiebedarfes zu erarbeiten, auf dessen Basis eine variable Verteilung des CO2-Preises ab 2026 ermöglicht wird. Außerdem sehen wir eine Härtefallregelung vor, damit niemand überfordert wird. Hierzu haben wir den parlamentarischen Antrag „Mit dem CO2-Preis im Wärmebereich echte Lenkungswirkung erzielen“ (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924432.pdf ) in den Bundestag eingebracht.
Natürlich wollen wir die Vermieterinnen und Vermieter mit dieser Aufgabe nicht alleine lassen. Aus diesem Grund haben wir ergänzend ein umfassendes Aktionsprogramm „Faire Wärme“ vorgelegt. Dieses beinhaltet Förderprogramme für den Umstieg auf erneuerbare Wärme, die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung über Fernwärme, sowie die umfassende energetische Modernisierung des Gebäudebestandes in Milliardenhöhe (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/261/1926182.pdf).
Tatsächlich stehen auch Automobilhersteller beim Thema Spritverbrauch in der Verantwortung. Sie werden über die europäischen CO2-Flottengrenzwerte verpflichtet, mehr emissionsarme oder gar emissionsfreie Pkw zu verkaufen, was den Effekt des CO2-Preises mildert.
Pkw mit Anhängelasten von 3,5 Tonnen sind generell kaum verbreitet und somit auch bei Modellen mit Verbrennungsmotor selten anzutreffen. Schon heute gibt es jedoch eine Vielzahl von E-Pkw mit Anhängerkupplung und es ist davon auszugehen, dass auch höhere Anhängelasten weiter verbreitet sein werden, je mehr Modelle auf den Markt kommen. Um zu erfahren, welche Modelle für Sie heute oder künftig geeignet sein könnten, möchte ich Sie bitten, sich an die jeweiligen Pkw-Hersteller zu wenden.
Den Energieverbrauch von Fahrzeugen immer in kWh anzugeben, erscheint aufgrund der so unterschiedlichen Technologien wenig sinnvoll. Technologisch bedingt ist die Energieeffizienz bei Verbrennungsmotoren sehr gering, wohingegen E-Autos den eingesetzten Strom sehr effizient nutzen können. Somit würden bei einer einheitlichen Darstellung des Energieverbrauchs sehr unterschiedliche Werte je nach Antriebsart ersichtlich, die somit zwar den Vorteil des elektrischen Antriebs unterstreichen, doch bei der Verbrauchsinformation kaum helfen würden. Sinnvoller erscheint es, bei Fahrzeugen endlich realitätsnahe Verbrauchsdaten zu ermitteln und auszuweisen, sodass Verbraucher*innen beim Fahrzeugkauf die zu erwartenden laufenden Kosten besser abschätzen können.
Mit besten Grüßen Team Anton Hofreiter