Frage an Anton Hofreiter von Markus K. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Hofreiter,
werden sie dem Gesetzesentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes zustimmen?
Neben den schon entschärften Paragraf §7 kann auch der Paragraf §4 für kleine Plattformen wie Foren den Genickbruch bedeuten. Diese haben nicht das Geld und die Mittel mit Gott und der Welt Verträge abzuschließen.
Bitte setzen sie sich dafür ein, dass das Gesetz kleinere Anbieter nicht benachteiligt.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Klingler
Hallo Markus Klingler,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Mit der verabschiedeten Urheberrechtsreform werden zahlreiche Regelungen modernisiert und Anpassungen an die digitale Realität vorgenommen. Insbesondere werden Plattformen nun verstärkt in die urheberrechtliche Verantwortung genommen. Die Bundesregierung bricht dabei ihr Versprechen, den breiten Einsatz von Uploadfiltern zu verhindern. Zu begrüßende Anpassungen wie die Entfristung der Wissenschaftsschranke oder die Einführung von kollektiven Lizenzen stehen zahlreichen verpassten Verbesserungsmöglichkeiten gegenüber. Wir haben einen ganzen Katalog an Verbesserungen in den Bundestag eingebracht. Sie finden unseren Entschließungsantrag hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/299/1929907.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Team Hofreiter